Hamburg.deHamburg ServiceFirmenakte bei der Stadt Hamburg beantragenInformation

Firmenakte bei der Stadt Hamburg beantragen

Sie möchten für Ihre Organisation eine finanzielle Unterstützung bei der Stadt Hamburg digital beantragen? Wie Sie eine Firmenakte online anlegen, erfahren Sie hier.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Um die (wiederkehrende) Antragstellung Ihre Organisation zu vereinfachen, können Sie eine Firmenakte beantragen.


In der Firmenakte hinterlegen Sie einmalig alle wichtigen Daten und Handlungsvollmachten, die Ihre Organisation eindeutig identifizieren.


Anschließend können Sie digitale Anträge im Zusammenhang mit Zuwendungsverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg stellen

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein Servicekonto Business.
  • Im Servicekonto Business sind je vertretungsberechtigte Person ein „Benutzer“ in der Administration angelegt.
  • Im Servicekonto Business ist der Dienst „Firmenakte anlegen“ eingerichtet und jede antragstellende Person für den Dienst berechtigt.

Benötigte Unterlagen

Für Ihre Organisation benötigen Sie:

  • Nachweisdokument (Handelsregisterauszug oder anderer Registerauszug, Gesellschaftervertrag o.ä.)

Für die Person, die in Vertretung für die Organisation die Anträge erfassen soll, benötigen Sie:

  • auf dem Kopfbogen der antragstellenden Organisation verfasste und durch die Geschäftsführung/Prokuristen unterzeichnete Vertretungsbefugnis, aus der hervorgeht, dass die entsprechende Person für die Antragstellung vertretungsbefugt ist

Sollten mehrere Personen bevollmächtigt werden, sind die Vertretungsbefugnisse jeweils einzeln vorzubereiten, damit sie im weiteren Verlauf hochgeladen werden können.

Zu Beachten

Bei Problemen mit der Online-Antragstellung oder für generelle Fragen zur Nutzung steht Ihnen der Telefonische HamburgService montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 40 428 28 1231 zur Verfügung.

Fristen

Für die Beantragung der Firmenakte selbst gibt es keine Fristen.

Gegebenenfalls müssen Sie jedoch die Fristen der zuwendungsgebenden Stelle zur Einreichung von Zuwendungsanträgen beachten.

Verfahrensablauf

  • Die Firmenakte ist kein eigenständiges Antragsverfahren. Sie benötigen Sie, um Verwaltungsleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg zu beantragen.
  • Sie prüfen, ob Sie für den angestrebten Antrag eine Firmenakte benötigen.
  • Sie registrieren Ihre Organisation beim Service Portal Hamburg (Auswahl „als Unternehmen“) und melden sich mit Ihren Nutzungsdaten an.
  • Für die Registrierung können Sie ein Elster-Zertifikat verwenden.
  • Sie hinterlegen für Ihre Organisation die vertretungsberechtigten Personen.
  • Sie legen im Servicekonto Business für jede vertretungsberechtigte Person einen „Benutzer“ in der Administration an.
  • Die vertretungsberechtigten Personen erhalten eine E-Mail mit einem Passwort.
  • Die vertretungsberechtigten Personen aktivieren ihren jeweiligen Account mit dem Passwort.
  • Sie registrieren Ihre Organisation mit dem Online-Dienst „Firmenakte anlegen“.
  • Sie hinterlegen die Rechtsfähigkeit ihrer Organisation mit einem entsprechenden Nachweis-Dokument.
  • Sie benennen die vertretungsberechtigten Personen namentlich, mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer und laden je Person einen entsprechenden Nachweis hoch.
  • Wenn alle erforderlichen Nachweise vorhanden sind, wird die Firmenakte aktiviert. Die vertretungsberechtigten Personen erhalten automatisch eine E-Mail mit ihrer Vertretungsbefugnisnummer. Diese benötigen sie zur Identifikation bei weiteren Antragsverfahren.

Dauer

Die Bearbeitung der Firmenakte dauert maximal 10 Arbeitstage.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Die Firmenakte ist nicht gesetzlich geregelt, sondern stellt ein Hilfsmittel für die (wiederkehrende), digitale Beantragung von gesetzlich geregelten Leistungen für Organisationen bei der FHH dar.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: HamburgGateway Gateway IfSG Infektionsschutzgesetz

Letzte Aktualisierung: 09.11.2025