Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege beantragen bei Heimunterbringung außerhalb Hamburgs

Sie sind pflegebedürftig, möchten dauerhaft in ein Pflegeheim außerhalb Hamburgs ziehen und können Ihre benötigte Pflege nicht selbst finanzieren? Wie Sie mit der Hilfe zur Pflege eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können Hilfe zur Pflege beantragen, wenn Sie Ihre notwendige Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Gründe dafür können körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen oder gesundheitliche Belastungen sein, die Sie nicht allein bewältigen können.



Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben, können Sie folgende Leistungen beantragen:

  • Dauerhafte vollstationäre Pflege, wenn das Pflegeheim außerhalb Hamburgs liegt.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XII.
  • Sie können den notwendigen Pflegebedarf nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen.
  • Gegebenenfalls: Ihrem nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ist nicht zuzumuten, die benötigten Mittel aus Einkommen und Vermögen aufzubringen, um Ihren Pflegebedarf zu decken.
  • Sie sind nicht pflegeversichert oder
  • erhalten keine Leistungen aus der Pflegeversicherung oder
  • die Leistungen der Pflegeversicherung genügen nicht, um Ihren Pflegebedarf zu decken.

Benötigte Unterlagen

  • alle Ausweisdokumente (gegebenenfalls bei Ausländern: mit Aufenthaltstitel),
  • bedarfsbegründende Nachweise, wie Ärztliches Attest, Nachweis über Pflegegrad, Heimvertrag vollstationäre Pflege
  • Beleg über vorrangige Leistungen zur Pflege (Pflegekasse)
  • Nachweise über wirtschaftliche Bedürftigkeit (Sozialhilfeantrag)
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen

Sie können Hilfe zur Pflege ab dem Zeitpunkt erhalten, ab dem Sie Ihre Hilfsbedürftigkeit angezeigt haben. Zeigen Sie Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst zeitnah an.

Beantragen Sie Hilfe zur Pflege erst, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie zeigen Ihre Hilfebedürftigkeit formlos bei der zuständigen Stelle an.
Sie reichen einen vollständig ausgefüllten Sozialhilfeantrag bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach. Gegebenenfalls holt sie weitere Stellungnahmen ein.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird schnellstmöglich über Ihren Antrag entschieden.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Rechtsgrundlage

§ 65 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__65.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 17.01.2026