Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als ehemalige geduldete ausländische Person in Deutschland leben und arbeiten, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen verlängern.
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Wenn Sie als ehemalige geduldete ausländische Person in Deutschland leben und arbeiten, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen verlängern.
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
Es gibt keine Besonderheiten.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis befristet für die Dauer der Beschäftigung, maximal für 30 Monate.
Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 6 – 8 Wochen.
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über 3 Monaten
Bestimmte Personengruppen können von der Gebühr befreit sein. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.
Widerspruch
§§ 19d, 25b, 60d Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19d.html
Suchwörter: Arbeit § 60d AufenthG
Letzte Aktualisierung: 14.03.2026