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Behörde für Inneres und Sport

Aufenthaltserlaubnis Änderung der Wohnsitzregelung beim Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantragen

Ihre Aufenthaltserlaubnis enthält Auflagen zu Ihrem Wohnsitz? Wie Sie eine Änderung der Nebenbestimmungen im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie müssen die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis Regelungen zu Ihrem Wohnsitz enthält und Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.



Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:

  • Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen,
  • Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nur bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
  • Härtefälle und außergewöhnliche Härtefälle
  • Vorrübergehend schutzsuchende Personen
  • Asylberechtigte, Flüchtlinge, Subsidiär Schutzberechtigte
  • Personen, für die Abschiebeverbot vorliegt
  • Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
  • Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
  • Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Regelung zu Ihrem Wohnsitz.
  • Sie möchten in ein anderes Bundesland umziehen.
  • Sie gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 966,00 (Stand: Juni 2025) nach oder verfügen über Einkommen, das Ihren Lebensunterhalt sichert.
  • Sie haben einen Ausbildungs- oder Studienplatz.
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin, Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr minderjähriges Kind leben am gewünschten Wohnort.
  • Sie haben am gewünschten Wohnort eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder einen Kurs beziehungsweise eine Qualifizierungsmaßnahme.
  • Sie erhalten am gewünschten Wohnort Leistungen oder Maßnahmen der Jugendhilfe, die an Ihrem aktuellen Wohnort nicht verfügbar sind.
  • Sie haben dringende persönliche Gründe, aufgrund derer ein anderes Bundesland zugesagt hat, Sie aufzunehmen.
  • Sie sind in einer vergleichbaren Situation, die für Sie unzumutbare Einschränkungen mit sich bringt.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Weisen Sie mit den Unterlagen nach, welche der Voraussetzungen vorliegen. Dies können unter anderem sein:

  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
  • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Meldebescheinigung Ihres Familienmitglieds
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde Ihres minderjährigen Kindes
  • Ausführliche Begründung
  • Ärztliches Attest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Der Hamburg Service ist für Sie zuständig bei:

  • Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nicht bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
  • Aufnahmen bei besonders gelagerten politischen Interessen

Fristen

Sie benötigen die Zustimmung, bevor Sie umziehen dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Sie beantragen die Änderung der Nebenbestimmungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten kann bis zu 50,00 Euro betragen. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12.html

§ 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12a.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Je nach Lage des Einzelfalls müssen Sie Ihren Antrag in Hamburg bei der Behörde für Inneres und Sport (Amt M) oder bei einem Standort des Hamburg Service vor Ort stellen.

Mo-Do 7.30-13.30 Uhr und nach Vereinbarung - Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2025