Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung Änderungen zum Betreiber oder verantwortlichen Personen melden

Sie betreiben einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung? Wie Sie Änderungen zum Betreiber oder verantwortlichen Personen melden, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn sich

  • die Betreiberin oder der Betreiber,
  • der Firmensitz des Betreibers oder
  • die verantwortliche Person

eines Betriebsbereichs im Sinne der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung oder eine dazugehörige Anlage.
  • Sie möchten die Angaben zur Betreiberin oder zum Betreiber, zum Betriebsbereich oder zur für den Betriebsbereich verantwortlichen Person ändern.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständige Anzeige
    • Ihre Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
      • Neuen Namen oder neue Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
      • Neuen eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
      • Neuen Namen und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist

Zu Beachten

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Fristen

Zeigen Sie die Änderung mindestens einen Monat bevor sie in Kraft tritt an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der zuständigen Stelle schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige. Bei Bedarf fordert sie weitere Informationen von Ihnen nach.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Es fallen Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Absatz 2 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Störfallverordnung BImSchG 12. BImSchV Betreiberwechsel beim Betriebsbereich

Letzte Aktualisierung: 15.04.2026