Beschreibung der Leistung
Wenn sich
- die Betreiberin oder der Betreiber,
- der Firmensitz des Betreibers oder
- die verantwortliche Person
eines Betriebsbereichs im Sinne der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung Änderungen zum Betreiber oder verantwortlichen Personen meldenSie betreiben einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung? Wie Sie Änderungen zum Betreiber oder verantwortlichen Personen melden, erfahren Sie hier.
Wenn sich
eines Betriebsbereichs im Sinne der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.
Zeigen Sie die Änderung mindestens einen Monat bevor sie in Kraft tritt an.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es fallen Kosten an.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
§ 7 Absatz 2 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html
Suchwörter: Störfallverordnung BImSchG 12. BImSchV Betreiberwechsel beim Betriebsbereich
Letzte Aktualisierung: 15.04.2026