Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs oder dazugehöriger Anlagen anzeigen

Haben Sie einen Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung? Hier erfahren Sie, wie Sie wichtige Änderungen im Betriebsbereich oder an dazugehörigen Anlagen melden können.

Beschreibung der Leistung

Melden Sie, wenn Sie einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung oder eine dazugehörige Anlage so ändern, dass dies für die Sicherheit relevant ist.



Haben Sie diese Angaben bereits im Rahmen eines anderen Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens gemacht, ist keine gesonderte Mitteilung nötig.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie planen eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung oder einer dazugehörigen Anlagen.

Benötigte Unterlagen

Vollständige Anzeige: Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur erfolgten störfallrelevanten Änderung enthalten.

Zu Beachten

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Fristen

Zeigen Sie die störfallrelevante Änderung einen Monat bevor Sie in Kraft tritt an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der zuständigen Stelle schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Informationen von Ihnen an.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Absatz 1 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Störfallverordnung Meldung störfallrelevanter Änderungen BImSchG 12. BImSchV

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026