Beschreibung der Leistung
Melden Sie, wenn Sie einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung oder eine dazugehörige Anlage so ändern, dass dies für die Sicherheit relevant ist.
Haben Sie diese Angaben bereits im Rahmen eines anderen Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens gemacht, ist keine gesonderte Mitteilung nötig.