Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung Stilllegung melden

Betreiben Sie einen Betriebsbereich oder eine Anlage, die unter die Störfall-Verordnung fällt?


Wie Sie die Stilllegung des Betriebsbereichs oder der Anlage melden, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie den Betrieb, der einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung beinhaltet, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies melden.


Wenn Sie diese Angaben schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, müssen diese Anzeige nicht noch mal machen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten den Betrieb, der einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung beinhaltet, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.

Benötigte Unterlagen

  • vollständige Anzeige

Zu Beachten

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, der einen Betriebsbereich beinhaltet, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Fristen

Zeigen Sie die Einstellung mindestens einen Monat vorher an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Stelle schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige. Bei Bedarf fordert sie weitere Informationen von Ihnen nach.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Es fallen Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Absatz 2 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 14.06.2026