Beschreibung der Leistung
Wenn Ihre Firma – eine Personen- oder Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH, AG, OHG oder eine GbR oder eine andere Gesellschaft – eine genehmigungspflichtige Anlage betreibt und mehrere Personen vertretungsberechtigt sind, müssen Sie eine verantwortliche Person benennen. Diese Person übernimmt dann die Aufgaben und Pflichten, die mit dem Betrieb der Anlage verbunden sind.
Welche Betreiberpflichten genau zu erfüllen sind, hängt von der Art der Anlage ab.
Auch wenn Sie eine Person benennen, bleiben alle vertretungsberechtigten Personen in der Firma weiterhin insgesamt für den sicheren und regelkonformen Betrieb der Anlage verantwortlich.