Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Störfallrelevante Betriebsbereiche Informationen zu geplanten Änderungen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne übermitteln

Sie planen Änderungen an einem Betriebsbereich mit erweiterten Pflichten? Wie Sie die nötigen Informationen für externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne übermitteln, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

In Betriebsbereichen der oberen Klassesind große Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden.


Kommt es zu einem schweren Unfall – etwa einer Explosion, einem Brand oder der Freisetzung giftiger Stoffe – muss schnell und gezielt reagiert werden.


Damit Feuerwehr, Katastrophenschutz und andere Einsatzkräfte im Ernstfall sofort handeln können, benötigen sie im Voraus alle relevanten Informationen.


Wenn Sie in einem Betriebsbereich der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung geplante Änderungen mit möglicher Störfallrelevanz durchführen, müssen Sie diese der zuständigen Katastrophenschutzbehörde mitteilen.


Die Angaben werden dort genutzt, um externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu aktualisieren und so eine koordinierte Notfallbewältigung zu gewährleisten – von Evakuierungen bis hin zu Verkehrs­wegsperrungen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie planen störfallrelevante Änderungen an einem Betriebsbereich der oberen Klasse (nach der Störfall-Verordnung).
    • Das bedeutet: Sie lagern gefährliche Stoffe oberhalb der oberen Mengenschwellen des Anhang I der Störfall-Verordnung.
  • Der Betrieb unterliegt den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung.

Benötigte Unterlagen

  • erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne

Zu Beachten

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Fristen

Reichen Sie die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
  • Die zuständige Stelle leitet die Informationen an die Einsatzkräfte weiter.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 10 Absatz 1 Nummer 2 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__10.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: störfallrelevante Änderung Anlagen Störfallverordnung Meldung störfallrelevanter Änderungen 12. BImSchV externe Notfallpläne Betriebsbereich mit erweiterten Pflichten

Letzte Aktualisierung: 14.10.2026