Behörde für Inneres und Sport

Vornamen oder Familiennamen ändern

Sie können Ihren Vor- oder Nachnamen unter bestimmten Bedingungen ändern lassen.

Beschreibung der Leistung

Sie können Ihren Namen öffentlich-rechtlich ändern lassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Diese Möglichkeit gibt es, um besondere Schwierigkeiten oder Belastungen in einem Einzelfall zu lösen.


Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es liegt ein wichtiger Grund zur Namenänderung vor.
  • Ob Ihr Grund zur Namensänderung ein wichtiger Grund ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.



Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können informieren Sie uns bitte rechtzeitig per
E-Mail: m252@amtfuermigration.hamburg.de

Zu Beachten

Die Standesämter sind für Namensänderungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig wie


beispielsweise

  • Bestimmung des Ehenamens oder
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • oder für Vornamensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
  • und für die Änderungen nach der Namensrechtsreform ab Mai 2025

Fristen

Ob und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie individuell in der Beratung.

Verfahrensablauf

  • Sie lassen sich telefonisch oder per Mail zu Ihrem Anliegen beraten. Dabei wird geklärt, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist und ob es Aussicht auf Erfolg hat
  • Sie erhalten Ihre individuellen Antragsunterlagen per Post.
  • Sie beantragen die Namensänderung und reichen alle geforderten Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihren Antrag.

Dauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.

Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.

Gebühren

Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 EUR  - 1.000,00 EUR.

Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (nur gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Die alleinige Zuständigkeit auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) obliegt dem Referat M 25 der Behörde für Inneres und Sport (BIS).


Vornamensänderung oder Streichung des Vatersnamen nach Einbürgerung werden zum Beispiel auf anderen Grundlagen bei den Standesämtern durchgeführt.


Mit Inkrafttreten der Namensrechtsreform im Mai 2025 haben sich Zuständigkeiten geändert.

Mo 8-12:30 Uhr und 13:15-15.30 Uhr Di 8-12:30 Uhr Do 8-12:30 Uhr und 13:15-15.30 Uhr Fr 8:00-12:30 Uhr Keine Vorsprache ohne Terminvergabe

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Namensänderung NÄG Familiennamen

Letzte Aktualisierung: 13.02.2026