City Einwohnerangelegenheiten

Besucherparkausweis beantragen

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im ausgewählten Bewohnerparkgebiet.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kfz-Kennzeichen Ihres Besuchs zur Eintragung in den Besucherparkausweis (zum Beispiel als Foto)

Zu Beachten

  • Der Besucherparkausweis sichert keinen Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken auf einem Parkplatz in der Bewohnerparkzone.
  • Ein Besucherparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Besucherparkausweis eingetragen).
  • Bei der Beantragung muss das Kfz-Kennzeichen Ihres Besuchs angegeben werden, da dieses in den Besucherparkausweis eingetragen wird.
  • Der Besucherparkausweis gilt nur am ausgewählten Zeitraum.
  • Pro Monat können maximal 20 Besucherparkausweise pro Person beantragt werden.
  • Ihr Besucherparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden!

Es kann derzeit bei der Online-Beantragung im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de


Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).

Fristen

Der Besucherparkausweis gilt nur für den beantragten Zeitraum.

Verfahrensablauf

Online-Beantragung:

  • Sie können den Besucherparkausweis online beantragen und dann direkt zu Hause ausdrucken.
  • Bei der Online-Beantragung können Sie mit Paypal, Kreditkarte oder per Giropay bezahlen.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
  • Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin beim LBV oder HamburgService vor Ort.

Beantragung vor Ort:

  • Sie können Ihren Besucherparkausweis in den Standorten des Landesbetrieb Verkehr (Kategorie Bewohnerparken, Terminart Antrag Besucherparkausweis) oder im Standort City des HamburgService beantragen.
  • Buchen Sie hierzu online einen Termin entweder beim LBV oder beim HamburgService.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet und der Besucherparkausweis ausgehändigt.

Dauer

Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung kann der Besucherparkausweis sofort zu Hause ausgedruckt werden.

Bei einer Beantragung vor Ort beim LBV wird der Besucherparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Die Gebühr für einen Besucherparkausweis richtet sich nach der Gebührenzone, in der das Bewohnerparkgebiet liegt.


  • In den Gebührenzonen I und II beträgt die Gebühr 4,00 EUR pro Tag

  • In den Gebührenzonen III und IV 3,00 EUR pro Tag. 


Die Gebühren ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Adresse und Kontakt

City Einwohnerangelegenheiten

Die Dienstleistung kann an mehreren Standorten des Landesbetrieb Verkehr sowie am Standort City des HamburgService vor Ort beantragt werden.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Vom 25. bis 26.09.2026 ist der Standort geschlossen.


Am 16.10.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.11.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.12.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23. und 30.12.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 02.01.2027 ist der Standort geschlossen.

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2026