Elektronischer Identitätsnachweis Allgemeine Information

Sie möchten mehr über den elektronischen Identitätsnachweis erfahren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Beschreibung der Leistung

Alle Personalausweise, die seit November 2019 ausgestellt wurden, verfügen über einen integrierten Chip mit der digitalen Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID). Mit dieser Funktion können Sie Ihre Identität auch online bestätigen (Online-Ausweisfunktion).



Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert:

  • Passfoto
  • Vor- und Nachname
  • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Gültigkeitsende des Ausweises
  • Ausstellende Behörde
  • Seriennummer
  • Zugangsnummer
  • Fingerabdrücke

Seit 2017 wird der Personalausweis für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich nur noch mit aktivierter eID ausgeliefert. Bei Personen unter 16 Jahren ist die eID standardmäßig deaktiviert. Eine spätere Aktivierung ist möglich.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen Personalausweis.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis

Zu Beachten

Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises erhalten Sie unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute/Festnetz) oder im Internet im Personalausweisportal (weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links")



Sie können die im Chip Ihres Personalausweises gespeicherten Daten einsehen. In Hamburg müssen Sie hierfür einen persönlichen Termin in einem Hamburg Service Standort Ihrer Wahl vereinbaren und Ihren Personalausweis mitbringen.



Wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist und der Ausweis verloren geht oder gestohlen wird, besteht das Risiko, dass jemand versucht, diese digitale Funktion zu missbrauchen. Sie sollten umgehend die Sperr-Hotline 116 116 kontaktieren. Sie können die Sperrung jederzeit wieder aufheben lassen. In Hamburg müssen Sie hierfür einen persönlichen Termin in einem Hamburg Service Standort Ihrer Wahl vereinbaren und Ihren Personalausweis mitbringen.



Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion jedoch erst nutzen, wenn Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters kaufen und auf dem Personalausweis speichern.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist.
  • Wenn die Funktion noch nicht aktiviert ist, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Personalausweisbehörde.
  • Sie bringen Ihren Personalausweis und - falls vorhanden - den PIN-Brief zum Termin mit.
  • Die Behörde prüft Ihre Identität und aktiviert gegebenenfalls die Online-Ausweisfunktion für Sie.
  • Sie erhalten Ihre PIN, mit der Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können.
  • Sie installieren die AusweisApp auf Ihrem Computer oder Smartphone, um die digitale Funktion zu verwenden.
  • Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, legen Sie Ihren Personalausweis auf ein Lesegerät oder halten ihn an ein NFC-fähiges Handy.
  • Wenn Sie die Daten auf Ihrem elektronischen Identitätsnachweis einsehen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle und bringen Ihren Personalausweis mit.
  • Geht Ihr Ausweis verloren oder wird er gestohlen, rufen Sie sofort die Sperr-Hotline 116 116 an.
  • Sie nennen Ihr Sperrkennwort, damit die Online-Ausweisfunktion umgehend gesperrt wird.
  • Wenn Sie die Sperrung wieder aufheben möchten, wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde, diese kann die Sperrung wieder aufheben. Gegebenenfalls erhalten Sie eine neue PIN, um die Online-Ausweisfunktion wieder nutzen zu können.

Dauer

5 Minuten

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 09.02.2026