Verfahrensablauf
- Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Verlängerung zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des Ihres Aufenthaltsdokuments-GB genommen.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres Aufenthaltsdokuments-GB, das im Scheckkartenformat ausgestellt wird.
- Sobald das Aufenthaltsdokuments-GB fertig ist, können Sie es persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Dauer
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Gebühren
Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR
Für Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR
In bestimmten Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz erlassen werden.