Aufenthaltsdokument-GB Verlängerung beantragen

Die Befristung Ihres „Aufenthaltsdokument-GB“ läuft bald ab? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Verlängerung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die britische Staatsangehörigkeit besitzen oder Familienangehöriger bzw. Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen oder einer britischen Staatsangehörigen sind und seit dem Brexit in Deutschland leben und somit Rechte nach dem Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen, benötigen Sie das Aufenthaltsdokument-GB, um Ihr Aufenthaltsrecht nachzuweisen. Das Aufenthaltsdokument-GB wird befristet für 10 Jahre erteilt. Wenn Sie über den Zeitraum der Befristung hinaus in Deutschland bleiben möchten, können Sie eine Verlängerung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen bereits ein Aufenthaltsdokument-GB, dessen Befristung bald ausläuft.
  • Sie möchten weiterhin in Deutschland bleiben.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • aktuelles Aufenthaltsdokument-GB
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können bei einem zertifizierten Fotostudio ein Passfoto erstellen lassen. Das Fotostudio stellt das Foto der zuständigen Stelle elektronisch über eine Cloud zur Verfügung.
  • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder direkt von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Sie können keine neuen Aufenthaltsdokumente-GB mehr beantragen. Sie können nur noch die Verlängerung von bestehenden Dokumenten beantragen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltsdokument-GB.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Verlängerung zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des Ihres Aufenthaltsdokuments-GB genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres Aufenthaltsdokuments-GB, das im Scheckkartenformat ausgestellt wird.
  • Sobald das Aufenthaltsdokuments-GB fertig ist, können Sie es persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR

Für Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR

In bestimmten Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz erlassen werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__16.html

§ 47 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__47.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: § 16 FreizügG/EU § 47 Abs. 3 AufenthV

Letzte Aktualisierung: 08.02.2026