Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts nach dem Austrittabkommen beantragen

Sie sind im Besitz eines „Aufenthaltsdokument-GB“ und möchten gern ein „Daueraufenthaltsdokument-GB“ erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie die Ausstellung eines „Daueraufenthaltsdokument-GB“ beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die britische Staatsangehörigkeit besitzen oder Familienangehöriger beziehungsweise Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen oder einer britischen Staatsangehörigen sind und seit dem Brexit in Deutschland leben und somit Rechte nach dem Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen, kann unter Umständen ein Daueraufenthaltsrecht entstanden sein.


Zur Abbildung dieses Daueraufenthaltsrechts kann Ihnen ein „Daueraufenthaltsdokument-GB“ ausgestellt werden.


Mit der Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie das Daueraufenthaltsrecht haben.



Weitere Informationen zum Daueraufenthaltsrecht finden Sie unter "Zu beachten".

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen bereits ein Aufenthaltsdokument-GB.
  • Sie haben aufgrund des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • aktuelles Aufenthaltsdokument-GB
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können bei einem zertifizierten Fotostudio ein Passfoto erstellen lassen. Das Fotostudio stellt das Foto der zuständigen Stelle elektronisch über eine Cloud zur Verfügung.
  • Nachweis über Ihr Daueraufenthaltsrecht (zum Beispiel Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein, Leistungsbescheid)

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder direkt von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Unter folgenden Voraussetzungen kann für Sie aufgrund des Austrittsabkommens ein Daueraufenthaltsrecht entstanden sein:

  • Sie haben die britische Staatsbürgerschaft oder sind Familienangehöriger beziehungsweise Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen oder einer britischen Staatsangehörigen.
  • Sie haben sich bereits vor dem 31.12.2020 in Deutschland aufgehalten.
  • Sie haben sich mindestens 5 Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten.
  • Anrechenbare Zeiten des Aufenthalts vor und nach dem 31.12.2020 werden zusammengerechnet.
  • Ein Aufenthalt ist dann rechtmäßig, wenn Sie zum Beispiel:
    • als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freiberufler tätig sind oder
    • falls Sie nicht erwerbstätig sind, über ausreichende Existenzmittel und über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
  • Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Verlängerung zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des Ihres Aufenthaltsdokuments-GB genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres Aufenthaltsdokuments-GB, das im Scheckkartenformat ausgestellt wird.
  • Sobald das Aufenthaltsdokuments-GB fertig ist, können Sie es persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR

Für Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR

In bestimmten Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz erlassen werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__16.html

§ 47 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__47.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: § 16 FreizügG/EU § 47 Abs. 3 AufenthV

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026