Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Handelsregister amtlich beglaubigten Ausdruck beantragen

Hier erfahren Sie, wie Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Verhältnisse eingetragener Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.


Ins Handelsregister werden folgende Daten eingetragen:

  • Firmenname
  • Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche Personen) oder Firma, Sitz und Registereintrag (juristische Personen)
  • Namen, Wohnort, Geburtsdatum (natürliche Personen) oder Firma, Sitz und Registereintrag (juristische Personen) sowie die Haftsumme von Kommanditisten
  • Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
  • Tag der ersten Eintragung
  • Anzahl der Eintragungen
  • Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren

Sie erhalten Informationen

  • über Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute
  • zu Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsleben wichtig sind.

Sie können Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister anfordern.


Der amtlich beglaubigte Ausdruck enthält dieselben Informationen wie der einfache Ausdruck, wird aber vom Registergericht mit Siegel/Stempel und Unterschrift amtlich bestätigt


Er gilt als öffentliche Urkunde mit voller Beweiskraft gegenüber Anderen, zum Beispiel Behörden, Banken, Notaren, Gerichten.


Er wird oft in formellen Verfahren verlangt, etwa bei Gründung einer Gesellschaft, bei Vertragsabschlüssen oder im Ausland.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Handelsregister ist öffentlich und für jeden einsehbar.
  • Für die angefragte Person oder das Unternehmen ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden.

Benötigte Unterlagen

Geben Sie in Ihrem Antrag an, zu welcher Person oder zu welchem Unternehmen Sie den Ausdruck beantragen.

Zu Beachten

Wenn Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister brauchen, können Sie zwischen verschiedenen Formen wählen. Alle enthalten Informationen über ein Unternehmen, unterscheiden sich aber in der Art der Darstellung:

  • Ein aktueller Ausdruck zeigt Ihnen den gegenwärtigen Stand. Es sind nur die aktuell gültigen Daten enthalten, zum Beispiel die derzeitigen Geschäftsführer oder der aktuelle Unternehmenssitz. Frühere Änderungen sind nicht aufgeführt.
  • Ein chronologischer Ausdruck zeigt Ihnen die Reihenfolge der Änderungen. Sie können nachvollziehen, was sich seit der ersten Eintragung geändert hat – etwa frühere Geschäftsführer, alte Firmennamen oder frühere Sitze.

Für einfache Nachweise oder aktuelle Informationen genügt oft der aktuelle Ausdruck.


Wenn Sie die Entwicklung eines Unternehmens nachvollziehen wollen, ist der chronologische Ausdruck sinnvoll.


Wenn es zu der Person oder dem Unternehmen keinen Eintrag im Handelsregister gibt, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.


Wenn Sie einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister ohne Beglaubigung benötigen, können Sie diesen ebenfalls beantragen.



Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.
  • Sie erhalten die beglaubigte Abschrift beziehungsweise den amtlichen Ausdruck sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

keine

Gebühren

Wenn Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck benötigen:


  • in Papierform: 20,00 Euro

  • in elektronischer Form: 10,00 Euro

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 9 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html



§ 30a der Handelsregisterverordnung (HRV)

https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__30a.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Handelsregistereinsicht, Amtsgerichte Handelsregistereintragung, Amtsgerichte Handelsregister, Amtsgericht Handelsregistereintrag, Amtsgericht Registergericht, Amtsgericht Ausdruck, Amtsgericht Abschrift Handelsregister Eintrag Handelsregister HGB Handelsregisterabruf Handelsregisterauskunft Handelsregisterauszug Handelsregisternummer

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026