Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Handelsregister Änderung beantragen

Ihr Eintrag im Handelsregister ist nicht mehr aktuell? Wie Sie als Kauffrau oder Kaufmann oder für Ihr Unternehmen eine Änderung Ihres Handelsregistereintrages beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über die Rechtsverhältnisse der eingetragenen Unternehmen enthält.



Teilen Sie Änderungen der zuständigen Stelle mit, wenn Ihr bestehender Eintrag im Handelsregister nicht mehr aktuell ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Melden Sie die folgenden Änderungen Sie zur Eintragung ins Handelsregister an:

  • Bestellung einer neuen Geschäftsführerin oder Geschäftsführers
  • Aus- oder Eintritt von Gesellschaftern
  • Änderung oder Neufassung der Satzung
  • Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung
  • Erteilung oder Widerruf von Prokura
  • Änderung der Firma oder des Unternehmensgegenstandes

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Rechtsform Ihres Unternehmens und der Art der einzutragenden Änderung. Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie vom Notariat oder der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zu Beachten

Wenn Sie anmeldepflichtige Tatsachen nicht oder falsch zum Handelsregister anmelden, werden Sie zunächst abgemahnt. Im Zweifel, werden Sie durch die Festsetzung von Zwangsgeld zur Anmeldung gezwungen.



Im Handelsregister werden folgende Daten eingetragen und sind dann für jeden einsehbar:

  • Firmenname
  • Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Namen und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
  • Tag der ersten Eintragung
  • Anzahl der Eintragungen
  • Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren

Wenn Sie das Unternehmen oder die Tätigkeit aufgeben, müssen Sie die Löschung aus dem Handelsregister anmelden.



Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Teilen Sie Änderungen Ihres Handelsregistereintrags umgehend der zuständigen Stelle mit.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zu einem Notariat Ihrer Wahl auf und lassen dort die Formalitäten prüfen.
  • Das Notariat erstellt und beglaubigt die Anmeldung der Änderung zu Ihrem Handelsregistereintrag.
  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, übermittelt das Notariat die Anmeldung elektronisch an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle trägt die Änderung auf dem Registerblatt ein.
  • Sie erhalten eine Mitteilung.
  • Sie erhalten eine Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die Kosten.
  • Die zuständige Stelle veröffentlicht Ihren aktualisierten Eintrag beziehungsweise die Änderung Ihres Eintrags.

Dauer

Die zuständige Stelle entscheidet unverzüglich über die angemeldete Änderung Ihres Eintrags. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihre Änderung in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen in das Handelsregister eingetragen.

Gebühren

Die Kosten für eine Änderung im Handelsregister hängen von der Art der Änderung und der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Es fallen Gerichtsgebühren und Notariatskosten an. Weitere Informationen finden Sie unter den verlinkten Seiten und Dokuemnten.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 8a Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__8a.html



§ 10 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__10.html



§ 12 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html



§§ 23 ff. Handelsregisterverordnung (HRV)

https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/BJNR705150937.html#BJNR705150937BJNG000301125



§ 40a Beurkundungsgesetz (BeurkG)

https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__40a.html



 

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 17.07.2026