Voraussetzungen
Melden Sie die folgenden Änderungen Sie zur Eintragung ins Handelsregister an:
- Bestellung einer neuen Geschäftsführerin oder Geschäftsführers
- Aus- oder Eintritt von Gesellschaftern
- Änderung oder Neufassung der Satzung
- Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung
- Erteilung oder Widerruf von Prokura
- Änderung der Firma oder des Unternehmensgegenstandes
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Rechtsform Ihres Unternehmens und der Art der einzutragenden Änderung. Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie vom Notariat oder der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zu Beachten
Wenn Sie anmeldepflichtige Tatsachen nicht oder falsch zum Handelsregister anmelden, werden Sie zunächst abgemahnt. Im Zweifel, werden Sie durch die Festsetzung von Zwangsgeld zur Anmeldung gezwungen.
Im Handelsregister werden folgende Daten eingetragen und sind dann für jeden einsehbar:
- Firmenname
- Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
- Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
- Namen und Geburtsdaten der Geschäftsführer
- Namen und Geburtsdaten der Prokuristen
- Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
- Tag der ersten Eintragung
- Anzahl der Eintragungen
- Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren
Wenn Sie das Unternehmen oder die Tätigkeit aufgeben, müssen Sie die Löschung aus dem Handelsregister anmelden.
Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Teilen Sie Änderungen Ihres Handelsregistereintrags umgehend der zuständigen Stelle mit.