Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Handelsregister Bescheinigung beantragen

Sie benötigen einen Nachweis, dass es zu einer Person oder einem Unternehmen keinen Eintrag im Handelsregister gibt? Wie eine solche Bescheinigung erhalten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Verhältnisse eingetragener Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.


Sie können eine Bestätigung erhalten, dass eine Eintragung in das Handelsregister nicht vorgenommen wurde oder es zu einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Person keine weiteren Eintragungen gibt. Sie können bei der zuständigen Stelle eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.


Diese Bescheinigung benötigen Sie gegebenenfalls für behördliche Anträge, Ausschreibungen, Bankgeschäfte oder wenn Sie nachweisen müssen, dass keine Eintragung vorliegt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die angefragte Person oder das Unternehmen ist kein Eintrag im Handelsregister vorhanden.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Das Registergericht prüft nicht, ob jemand eintragungspflichtig wäre, sondern nur, ob tatsächlich ein Eintrag existiert.


Sie können für sich selbst oder für andere eine Negativbescheinigung beantragen.


Eine Negativbescheinigung aus dem Handelsregister ist kein „Antrag auf Prüfung von Voraussetzungen“, sondern ein amtlicher Nachweis des aktuellen Registerstands.




Sie können den Antrag elektronisch über das Gemeinsame Registerportal der Länder (siehe Links) stellen.


Sie können die Negativbescheinigung als Download oder als Ausdruck auf Papier erhalten.


Sie können die Negativbescheinigung in einfacher (unbeglaubigter) oder beglaubigter Form erhalten.


Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Bescheinigung persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
    • Geben Sie in Ihrem Antrag
      • den Namen und gegebenenfalls das Geburtsdatum der betroffenen Person oder
      • den Namen des Unternehmens oder der Firma, für die Sie die Bescheinigung benötigen an.
  • Die zuständige Stelle stellt Ihnen den Auszug mit dem Vermerk „keine Einträge vorhanden“ aus. Dies ist die Negativbescheinigung.
  • Sie erhalten die Negativbescheinigung.
  • Sie erhalten die Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die Kosten.

Dauer

Sie erhalten die Negativbescheinigung in elektronischer Form direkt und als Ausdruck in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Gebühren

Es fallen Gebühren an.

Die Höhe der Gebühren liegt in der Regel zwischen 10 EUR und 20 EUR.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 5 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Bescheinigung über Nichteintragung Auskunft ohne Eintrag

Letzte Aktualisierung: 17.01.2026