Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Handelsregister Eintrag beantragen

Sie benötigen einen Eintrag ins Handelsregister? Wie Sie eine Eintragung als Kauffrau oder Kaufmann oder für Ihr Unternehmen beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Verhältnisse der dort eingetragenen Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.


Im Handelsregister werden folgende Daten eingetragen und sind dann für jeden einsehbar:

  • Firmenname
  • Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
  • Bei Kapitalgesellschaften der Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Namen, Wohnort, Geburtsdatum (natürliche Personen) oder Firma, Sitz und Registereintrag (juristische Personen) sowie die Haftsumme von Kommanditisten
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche Personen) oder Firma, Sitz und Registereintrag (juristische Personen)
  • Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
  • Tag der ersten Eintragung
  • Anzahl der Eintragungen
  • Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren

Als Kauffrau oder Kaufmann benötigen Sie nicht zwingend einen Eintrag in das Handelsregister. Sie haben die Möglichkeit, eine freiwillige Eintragung zu beantragen.



Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen möchten, wie eine GmbH, wird diese erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.


Als (Personen-) Handelsgesellschaft (KG oder OHG) benötigen Sie einen Eintrag ins Handelsregister.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind gesetzlich zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet als Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Gemeinnützige Varianten der Kapitalgesellschaft (gUG, gGmbH)

oder Personenhandelsgesellschaft wie zum Beispiel

  • Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG.

Wenn Sie nicht gesetzlich zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind, können Sie sich als Selbständige im Handelsregister eintragen lassen.

Benötigte Unterlagen

  • notariell beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
  • je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen erforderlich (teilweise auch in notariell beurkundeter oder öffentlich beglaubigter Form)

Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft benötigen Sie in der Regel:

  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag / Musterprotokoll
  • Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführer
  • Gesellschafterliste (nur bei Gründung mit Satzung)
  • alternativ zu Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste: Musterprotokoll (für UG und GmbH)
  • behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich
  • Einzahlungsbeleg und Kontoauszug zum Nachweis einer Bareinlage
  • bei Sachgründung: weitere Unterlagen

Zum Eintrag einer Personenhandelsgesellschaft benötigen Sie in der Regel:

  • Angaben zu den Gesellschaftern (Name, Geburtsdatum, Wohnort beziehungsweise Firma, Sitz, Registerangaben). Bei Kommanditisten die einzutragende Haftsumme.
  • Angaben zur Vertretung (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • Unternehmenssitz und inländische Geschäftsanschrift
  • eventuelle Vollmachten (wenn die Anmeldung nicht von allen Gesellschaftern selbst unterschrieben wird)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie vom Notariat oder der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zu Beachten

  • Wenn Sie dazu verpflichtet sind, aber Ihr Unternehmen nicht oder falsch zum Handelsregister anmelden, werden Sie zunächst abgemahnt. Bei weiterem Verstoß kann ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.
  • Wenn der bestehende Eintrag nicht mehr aktuell ist oder gelöscht werden soll, müssen Sie die Änderungen beziehungsweise die Löschung beantragen.
  • Vorteile des freiwilligen Handelsregistereintrags sind:
    • Möglichkeit zur Beschäftigung eines oder mehrerer Prokuristen
    • Schutz des Firmennamens vor Nachahmern
    • Möglichkeit der Firmierung: ohne Handelsregistereintrag müssen Unternehmen den vollen Namen von Inhaber oder Gesellschafter im Unternehmensnamen tragen, mit einem Handelsregistereintrag dürfen sie eine „Firma”, also einen Firmennamen, nutzen.
    • Vertrauensbonus für Kunden und potenzielle Geschäftspartner
    • Möglichkeit, selbständig agierende Zweigstellen an anderen Standorten zu eröffnen
  • Nachteile des freiwilligen Handelsregistereintrags sind:
    • Das Unternehmen unterliegt strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
    • Buchführungs- und Offenlegungspflicht
      • Doppelte Buchführung und Befolgung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
      • Erstellung von Bilanzen
      • Lückenlose Offenlegung aller Geschäftsvorfälle in der Buchführung
    • Verpflichtung zu zusätzlichen Angaben auf Geschäftsbriefen und Impressum:
      • Firmenbezeichnung
      • Ort des Firmensitzes
      • Registergericht
      • Nummer des Registereintrags

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zu einem Notariat Ihrer Wahl auf und lassen dort die Formalitäten prüfen.
  • Das Notariat erstellt und beglaubigt Ihre Anmeldung zum Handelsregister.
  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, übermittelt das Notariat die Anmeldung elektronisch an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle trägt Ihr Unternehmen in das Handelsregister ein.
  • Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung.
  • Sie erhalten eine Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die Kosten.
  • Die zuständige Stelle veröffentlicht Ihren Eintrag beziehungsweise die Änderung Ihres Eintrags.

Dauer

Die zuständige Stelle entscheidet unverzüglich über die Eintragung. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Unternehmen in der Regel innerhalb weniger Werktage in das Handelsregister eingetragen.

Gebühren

Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister unterscheiden sich je nach Rechtsform:


  • GmbH: 300 Euro (nur Bareinlagen), 240 Euro (mit Sacheinlage)

  • UG: 300 Euro

  • Einzelkaufleute: 70 Euro

  • AG: 300 Euro (nur Bareinlagen), 360 Euro (mit Sacheinlage)

  • KG: 100 Euro


Außerdem fallen Notariatsgebühren für den Entwurf des Eintrags und die Beglaubigung der erforderlichen Dokumente an.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 8a Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__8.html



§ 10 Handelsgesetzbuch

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__10.html



§ 12 Handelsgesetzbuch

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html



§§ 23 ff. Handelsregisterverordnung (HRV)

https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__23.html



§ 40a Beurkundungsgesetz (BeurkG)

https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__40a.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

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Suchwörter: Handelsregistereintrag, Amtsgericht

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026