Beschreibung der Leistung
Sie können beim Insolvenzgericht eine Negativbescheinigung beantragen. Diese hilft Ihnen dabei, anderen Stellen – zum Beispiel Behörden oder Geschäftspartnern – nachzuweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen vorliegt, beziehungsweise kein eröffnetes oder mangels Masse abgewiesenes Insolvenzverfahren anhängig ist.