Amtsgericht Hamburg

Insolvenzverfahren Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen

Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren gegen Sie vorliegt oder beantragt ist? Wie Sie eine Negativbescheinigung beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können beim Insolvenzgericht eine Negativbescheinigung beantragen. Diese hilft Ihnen dabei, anderen Stellen – zum Beispiel Behörden oder Geschäftspartnern – nachzuweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.


Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen vorliegt, beziehungsweise kein eröffnetes oder mangels Masse abgewiesenes Insolvenzverfahren anhängig ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es läuft derzeit kein Insolvenzverfahren gegen Sie und es wurde bisher kein Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
  • Wenn Sie ein rechtliches Interesse haben, können Sie die Negativbescheinigung auch für eine andere Person beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Wenn Sie die Bescheinigung in Vertretung beantragen, zusätzlich:
    • Vertretungsbefugnis oder
    • Vollmacht.
  • Wenn Sie die Bescheinigung über eine andere Person beantragen, zusätzlich:
    • Vollmacht und
    • Nachweis des rechtlichen Interesses

Zu Beachten

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Negativbescheinigung mit allen erforderlichen Unterlagen beim Insolvenzgericht.
  • Das Insolvenzgericht prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen von Ihnen nach.
  • Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Insolvenzantrag gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Es fallen Kosten in Höhe von 15 EUR an.

Rechtsbehelf

Wenn die Erteilung der Negativbescheinigung abgelehnt wird, können Sie eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit beantragen.

Rechtsgrundlage

§ 34b Absatz 4 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34b.html



§ 34c Absatz 2 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html



§ 34d Absatz 5 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-12 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026