Beschreibung der Leistung
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) entstehen vor allem beim Einsatz von Lösungsmitteln, zum Beispiel in Druckereien, Lackierereien, Reinigungsanlagen oder bei der Herstellung von Klebstoffen. Sie können die Luft belasten und gesundheitsschädlich sein. Deshalb ist es wichtig, dass die erstmalige Überschreitung bestimmter Schwellenwerte gemeldet wird.
Wenn Ihre Anlage nicht genehmigungsbedürftig ist und Sie erstmals so viele Lösungsmittel einsetzen, dass die Schwellenwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) überschritten werden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.