Amtsgericht Hamburg

Schiffsregister Eintragung beantragen

Sie möchten Ihr Schiff offiziell registrieren? Wie Sie die Eintragung in das Schiffsregister beantragen, erfahren Sie hier.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Sie können die Eintragung eines Schiffes in das Schiffsregister beantragen. Unter Umständen sind Sie zur Eintragung verpflichtet.


Sie müssen das Schiff ins Schiffsregister eintragen lassen, wenn

  • es ein Seeschiff mit einer Rumpflänge von mindestens 15 Metern ist,
  • es ein Binnenschiff und für den Gütertransport bestimmt ist und mindestens 20 Tonnen tragen kann,
  • es ein Binnenschiff und nicht für den Gütertransport bestimmt ist, aber eine Wasserverdrängung von mindestens zehn Kubikmetern hat oder
  • es sich um ein Tankschiff, einen Schlepper oder ein Schubboot handelt.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Schiff ist in keinem anderen Schiffsregister eingetragen.
  • Bei Binnenschiffen zur Beförderung von Gütern beträgt die größte Tragfähigkeit mindestens 10 Tonnen.
  • Bei Binnenschiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, beträgt die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter.
  • Bei anderen Binnenschiffen handelt es sich um Schlepper, Tankschiffe und Schubboote.
  • Das Seeschiff ist berechtigt, die Bundesflagge zu führen.
  • Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine Vertreterin oder ein Vertreter angegeben werden, die oder der im Bereich des zuständigen Registergerichts wohnt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in das Schiffsregister
  • Eigentumsnachweis des Schiffs
  • Kopie des Personalausweises des Eigentümers
  • Technische Daten des Schiffs (zum Beispiel Maße, Baujahr)
  • Nachweis über die Löschung aus einem anderen gegebenenfalls ausländischen Schiffsregister (falls zutreffend)
  • Eichschein (bei Binnenschiffen)
  • Messbrief (bei Seeschiffen)
  • Bescheinigung der zuständigen Schiffsvermessungsbehörde (bei Schiffsbauwerken)

Zu Beachten

In Deutschland wird das Schiffsregister von verschiedenen Amtsgerichten geführt, nicht von einem zentralen Register. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen bezieungsweise nach dem Heimatort des Schiffes. Hamburg hat das größte Schiffsregister in Deutschland. Es wird digital geführt.



Aufgrund von Staatsverträgen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit anderen Bundesländern ist das Hamburger Schiffsregister auch für nachfolgende Gebiete zuständig: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.


Daher können Sie beim Hamburger Schiffsregister, welches örtlich für Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke zuständig ist, die Eintragung beantragen.



Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag auf Eintragung in das Schiffsregister vollständig aus.
  • Sie unterzeichnen den Antrag und reichen dann das Original des Antrages beim Schiffsregister ein.
  • Sie reichen die notwendigen Nachweise ein.
  • Das Registergericht prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung.
  • Sie erhalten eine Mitteilung.
  • Ihnen wird das Schiffszertifikat oder der Schiffsbrief zugesandt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Es fallen Gebühren für die Eintragung des Schiffes an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Wert des Schiffes ab.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 9 Schiffsregisterordnung (SchRegO)

https://www.gesetze-im-internet.de/schrego/__9.html



§ 10 Schiffsregisterordnung (SchRegO)

https://www.gesetze-im-internet.de/schrego/__10.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

Das Schiffsregister des Amtsgerichts Hamburg führt neben den Akten für den Heimathafen Hamburg auch die Akten für Heimathäfen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.



Beispiel für ein Aktenzeichen:


SSR 12345.


Weitere Aktenzeichen:


BSR, SBR.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Binnenschiffsregister, Amtsgericht Seeschiffsregister, Amtsgericht Schiffshypothek Schiffsidentifikationsnummer

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026