Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Schiff im Schiffsregister eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung beantragen.
Wenn Ihr Schiff im Schiffsregister eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung beantragen.
Sie benötigen keine weiteren Dokumente, wenn das Schiff freiwillig ins Schiffsregister eingetragen wurde.
In Deutschland wird das Schiffsregister von verschiedenen Amtsgerichten geführt, nicht von einem zentralen Register. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen beziehungsweise Heimatort des Schiffes. Hamburg hat das größte Schiffsregister in Deutschland. Es wird digital geführt.
Aufgrund von Staatsverträgen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit anderen Bundesländern ist das Hamburger Schiffsregister auch für nachfolgende Gebiete zuständig: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.
Daher können Sie beim Hamburger Schiffsregister, welches örtlich für Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke zuständig ist, die Eintragung beantragen.
Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.
keine
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Beschwerde
§ 20 Absatz 1 - 3 Schiffsregisterordnung (SchRegO)
https://www.gesetze-im-internet.de/schrego/__20.html
Suchwörter: Binnenschiffsregister, Amtsgericht Seeschiffsregister, Amtsgericht
Letzte Aktualisierung: 17.10.2026