Amtsgericht Hamburg

Schiffsregister Löschung beantragen

Ihr Schiff existiert nicht mehr oder wird nicht mehr genutzt? Es hat einen neuen Heimatort im Ausland erhalten oder das Recht zum Führen der Bundesflagge verloren? Wie Sie es aus dem Schiffsregister löschen lassen, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Schiff im Schiffsregister eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Schiff ist endgültig zerstört oder unbrauchbar.
  • Das Binnenschiff hat keinen Heimatort mehr in Deutschland.
  • Es bestehen keine Rechte wie Schiffshypotheken, die die Löschung verhindern könnten oder der oder die Hypothekengläubiger stimmen der Löschung zu.
  • Die Eintragung des Schiffes ist freiwillig erfolgt.
  • Das Schiff hat das Recht zum Führen der Bundesflagge verloren.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Löschung aus dem Schiffsregister
  • Nachweis über die vollständige Zerstörung oder den Untergang des Schiffs
  • gegebenenfalls Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Nichtverwendbarkeit
  • Schiffsbrief (bei Binnenschiffen)
  • Schiffszertifikat und gegebenenfalls amtlich beglaubigter Auszug aus dem Schiffszertifikat (bei Seeschiffen)
  • öffentlich beglaubigte Löschungsbewilligung der Schiffshypothekengläubiger (falls zutreffend) nebst öffentlich beglaubigter Löschungsbewilligung des Eigentümers
  • bei Seeschiffen: Nachweis über den Verlust des Rechts zum Führen der Bundesflagge

Sie benötigen keine weiteren Dokumente, wenn das Schiff freiwillig ins Schiffsregister eingetragen wurde.

Zu Beachten

In Deutschland wird das Schiffsregister von verschiedenen Amtsgerichten geführt, nicht von einem zentralen Register. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen beziehungsweise Heimatort des Schiffes. Hamburg hat das größte Schiffsregister in Deutschland. Es wird digital geführt.



Aufgrund von Staatsverträgen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit anderen Bundesländern ist das Hamburger Schiffsregister auch für nachfolgende Gebiete zuständig: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.


Daher können Sie beim Hamburger Schiffsregister, welches örtlich für Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke zuständig ist, die Eintragung beantragen.



Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen sicher, dass alle Voraussetzungen für die Löschung erfüllt sind.
  • Sie reichen den schriftlichen Antrag auf Löschung aus dem Schiffsregister beim Schiffsregister ein.
  • Sie reichen die notwendigen Nachweise ein.
  • Das Registergericht prüft den Antrag und die Unterlagen, insbesondere ob Rechte Dritter, wie Schiffshypotheken, der Löschung entgegenstehen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird das Schiff offiziell aus dem Schiffsregister gelöscht.
  • Sie erhalten eine Mitteilung über die Löschung und auf entsprechenden Antrag zusätzlich eine Löschungsbescheinigung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren


  • 50 EUR für Schiffe, deren Registrierung freiwillig erfolgt ist

  • 20 EUR für die Löschungsbescheinigung




Weitere wertabhängige Gebühren entstehen für die Löschung der Hypotheken.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 20 Absatz 1 - 3 Schiffsregisterordnung (SchRegO)

https://www.gesetze-im-internet.de/schrego/__20.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

Das Schiffsregister des Amtsgerichts Hamburg führt neben den Akten für den Heimathafen Hamburg auch die Akten für Heimathäfen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.



Beispiel für ein Aktenzeichen:


SSR 12345.


Weitere Aktenzeichen:


BSR, SBR.

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Suchwörter: Binnenschiffsregister, Amtsgericht Seeschiffsregister, Amtsgericht

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026