Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Öffentlichkeitsarbeit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Allgemeine Information

Wenn Sie Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit der Sozialbehörde haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich an das Referat Öffentlichkeitsarbeit wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde ist für die interne und externe Kommunikation zuständig. Sie stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger, andere Behörden sowie Mitarbeitende über alle relevanten Themen, Dienstleistungen, Tätigkeiten und Projekte der Behörde informiert sind.



Ein zentraler Aufgabenbereich ist die gezielte Kommunikation mit der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit), um Informationen verständlich zu vermitteln, Transparenz zu schaffen und das Verständnis für Dienstleistungen oder Projekte zu fördern. Gängige Wege hierfür sind Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen, Social-Media-Postings sowie die Bereitstellung von Informationen im Internet.



Sie können sich an diese Stelle wenden, wenn Sie etwas aus dem Zuständigkeitsbereich der Öffentlichkeitsarbeit der Sozialbehörde erfahren möchten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Benötigte Unterlagen

In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gibt keine Fristen für Bürgerinnen und Bürger.



Für Mitarbeitende der zuständigen Stelle gelten je nach Anliegen gewisse Fristen (zum Beispiel bei Buchungen von A1-Plakatierungen, SIA-Plakatierungen und weitere Buchungen von Maßnahmen bei externen Dienstleistern). 

Verfahrensablauf

  • Sie richten Ihr Anliegen telefonisch oder per Email an die zuständige Stelle.
  • Die Mitarbeitenden prüfen Ihr Anliegen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage.

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung ist Abhängig von der Art Ihres Anliegens.

Gebühren

Für die Kontaktaufnahme mit der Stelle für Öffentlichkeitsarbeit entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2025