Polizei Hamburg

Polizeiliche Aktenkurzinformation Verkehrsunfall beantragen

Sind Sie an der Regulierung eines Verkehrsunfalls beteiligt? Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie eine polizeiliche Aktenkurzinformation erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Eine polizeiliche Aktenkurzinformation ist eine gekürzte Auskunft der Polizei zu einem Verkehrsunfall. Sie enthält die wichtigsten Angaben, etwa zu Ort und Zeit des Unfalls, den beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie eine kurze Schilderung des Unfallhergangs.



Eine polizeiliche Aktenkurzinformation erhalten Sie ausschließlich, wenn Sie als Rechtsanwältin beziehungsweise Rechtsanwalt oder Versicherungsmitarbeiterin beziehungsweise Versicherungsmitarbeiter den Schaden regulieren oder die Beteiligten rechtlich vertreten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind als Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei oder Versicherung an der Schadensregulierung beteiligt.
  • Sie verfügen über ein Servicekonto Business sowie ein Elsterzertifikat zur Authentifizierung.

Benötigte Unterlagen

Vollmacht oder Berechtigungsnachweis

Zu Beachten

Als Privatperson können Sie die Aktenkurzinformation nicht direkt anfordern. Ihr Zugang kann nur über eine bevollmächtigte Rechtsanwältin, einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Ihre Versicherung erfolgen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie authentifizieren sich für die Nutzung des bereitgestellten Online-Dienstes.
  • Sie füllen die Abfragemaske mit den bekannten Falldaten aus, damit Ihr Antrag eindeutig dem richtigen Vorgang zugeordnet werden kann. Gegebenenfalls laden Sie notwendige Unterlagen hoch.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Auskunft.

Dauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 2 Werktage.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 29a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29a.html

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 12.07.2026