Beschreibung der Leistung
Eine polizeiliche Aktenkurzinformation ist eine gekürzte Auskunft der Polizei zu einem Verkehrsunfall. Sie enthält die wichtigsten Angaben, etwa zu Ort und Zeit des Unfalls, den beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie eine kurze Schilderung des Unfallhergangs.
Eine polizeiliche Aktenkurzinformation erhalten Sie ausschließlich, wenn Sie als Rechtsanwältin beziehungsweise Rechtsanwalt oder Versicherungsmitarbeiterin beziehungsweise Versicherungsmitarbeiter den Schaden regulieren oder die Beteiligten rechtlich vertreten.