Behörde für Finanzen und Bezirke

Ausstellung einer Anliegerbescheinigung

Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Mit einer ausgestellten Anliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks in Hamburg. Weiterhin erhalten Sie Informationen über zukünftige noch abzurechnende Erschließungsbeiträge der betroffenen Erschließungsanlage.


Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der Behörde für Finanzen und Bezirke beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich per Post, per Email oder via Internet (Online-Dienst) formlos zu stellen.

Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.

Zu Beachten

Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung für einen Mandanten, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Abteilung Anliegerbeiträge der Behörde für Finanzen und Bezirke per Post, per Email ( Anliegerbeitraege@fb.hamburg.de) oder über das Internet (Online-Dienst) beantragen. Sie erhalten dann die Anliegerbescheinigung per Post und zusätzlich den Gebührenbescheid.

Dauer

Circa zwei Wochen.

Gebühren

Seit 01.01.2026:

Belegenheit an einer Erschließungsanlage 56,80 €

Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +18,90 €

Zuschlag für besondere Schwierigkeit + 18,90 €



Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.

Rechtsbehelf

Keine.

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

 

Adresse und Kontakt

Behörde für Finanzen und Bezirke

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2026