Zentrale Meldeangelegenheiten

Auskunftssperre Eintragung im Melderegister beantragen

Ihr Leib und Leben sind in Gefahr? Wie Sie eine Auskunft aus dem Melderegister zu Ihrer Person verhindern können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können Ihre Daten für Melderegisterauskünfte sperren lassen, wenn schutzwürdige Interessen durch eine Beauskunftung gefährdet sind.Ein schutzwürdiges Interesse ist zum Beispiel Ihre Gesundheit, Ihr Leben oder Ihre persönliche Freiheit.

Diese Auskunftssperre wirkt bei Auskünften an Privatpersonen und privatrechtlichen Unternehmen, gilt aber nicht gegenüber Behörden, Gerichten und anderen öffentlichen Stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre schutzwürdigen Interessen sind in Gefahr.
  • Sie können die Gefährdung nachvollziehbar darlegen.

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Begründung in der Sie darlegen, dass Sie oder andere Personen gefährdet sind. Als Nachweise können Sie zum Beispiel polizeiliche, gerichtliche oder sonstige Unterlagen vorlegen.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlose Antrag in einem persönlichen Termin vor Ort oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Diese veranlasst eine vorläufige Auskunftssperre. Ab diesem Zeitpunkt werden ohne weitere Prüfung keine Auskünfte mehr erteilt.
  • Die zuständige Stelle meldet sich schriftlich bei Ihnen zurück und übermittelt Ihnen ein Antragsformular.
  • Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen wieder bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und bewertet, ob die Voraussetzungen für die Eintragung der Auskunftssperre vorliegen.
  • Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird die zuvor eingetragene, vorläufige Auskunftssperre aufgehoben.
  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die Auskunftssperre eingetragen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Minuten

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Postnachnahme
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

Beschwerde 

Rechtsgrundlage

§ 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html

Adresse und Kontakt

Zentrale Meldeangelegenheiten

Mo 8-16, Di-Mi 8-13, Do 8-16 Uhr

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 04.03.2026