Voraussetzungen
- Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
- Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Regelung zu Ihrem Wohnsitz.
- Sie möchten in ein anderes Bundesland umziehen.
- Sie gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) nach oder verfügen über Einkommen, das Ihren Lebensunterhalt sichert.
- Sie verfügen über einen Ausbildungs- oder Studienplatz.
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin, Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr minderjähriges Kind leben am gewünschten Wohnort.
- Sie haben am gewünschten Wohnort eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder einen Kurs beziehungsweise eine Qualifizierungsmaßnahme.
- Sie erhalten am gewünschten Wohnort Leistungen oder Maßnahmen der Jugendhilfe, die an Ihrem aktuellen Wohnort nicht verfügbar sind.
- Sie haben dringende persönliche Gründe, aufgrund derer ein anderes Bundesland zugesagt hat, Sie zu aufzunehmen.
- Sie sind in einer vergleichbaren Situation, die für Sie unzumutbare Einschränkungen mit sich bringt.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Weisen Sie mit den Unterlagen nach, welche der Voraussetzungen vorliegen. Die können unter anderem sein:
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
- Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Meldebescheinigung Ihres Familienmitglieds
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde Ihres minderjährigen Kindes
- Ausführliche Begründung
- Ärztliches Attest
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens 3 Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.
Zu Beachten
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist für Ihren Antrag zuständig, bei:
- Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nur bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
- Härtefälle und außergewöhnliche Härtefälle
- Vorrübergehend schutzsuchende Personen
- Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
Fristen
Sie benötigen die Zustimmung, bevor Sie umziehen dürfen.