Aufenthaltserlaubnis Änderung der Wohnsitzregelung beim Hamburg Service beantragen

Ihre Aufenthaltserlaubnis enthält Auflagen zu Ihrem Wohnsitz? Wie Sie eine Änderung der Nebenbestimmungen beim Hamburg Service beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie müssen die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis Regelungen zu Ihrem Wohnsitz enthält und Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.


Der Hamburg Service ist zuständig für:

  • Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nicht bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
  • Aufnahmen bei besonders gelagerten politischen Interessen
  • Neuansiedlung von Schutzsuchenden Asylberechtigte
  • Flüchtlinge
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Personen, für die ein Abschiebeverbot vorliegt
  • Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
  • Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
  • Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Regelung zu Ihrem Wohnsitz.
  • Sie möchten in ein anderes Bundesland umziehen.
  • Sie gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) nach oder verfügen über Einkommen, das Ihren Lebensunterhalt sichert.
  • Sie verfügen über einen Ausbildungs- oder Studienplatz.
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin, Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr minderjähriges Kind leben am gewünschten Wohnort.
  • Sie haben am gewünschten Wohnort eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder einen Kurs beziehungsweise eine Qualifizierungsmaßnahme.
  • Sie erhalten am gewünschten Wohnort Leistungen oder Maßnahmen der Jugendhilfe, die an Ihrem aktuellen Wohnort nicht verfügbar sind.
  • Sie haben dringende persönliche Gründe, aufgrund derer ein anderes Bundesland zugesagt hat, Sie zu aufzunehmen.
  • Sie sind in einer vergleichbaren Situation, die für Sie unzumutbare Einschränkungen mit sich bringt.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Weisen Sie mit den Unterlagen nach, welche der Voraussetzungen vorliegen. Die können unter anderem sein:

  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
  • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Meldebescheinigung Ihres Familienmitglieds
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde Ihres minderjährigen Kindes
  • Ausführliche Begründung
  • Ärztliches Attest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens 3 Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist für Ihren Antrag zuständig, bei:

  • Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
  • Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nur bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
  • Härtefälle und außergewöhnliche Härtefälle
  • Vorrübergehend schutzsuchende Personen
  • Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)

Fristen

Sie benötigen die Zustimmung, bevor Sie umziehen dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Änderung der Nebenbestimmungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis formlos per E-Mail.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Nebenbestimmungen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis werden geändert.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten kann bis zum 50,00 Euro betragen.

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12.html

§ 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12a.html

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Suchwörter: § 12 Absatz 2 AufenthG § 12a (AufenthG)

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026