Beschreibung der Leistung
Sie müssen die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis Regelungen zu Ihrem Wohnsitz enthält und Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.
Der Hamburg Service ist zuständig für:
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nicht bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
- Aufnahmen bei besonders gelagerten politischen Interessen
- Neuansiedlung von Schutzsuchenden Asylberechtigte
- Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen, für die ein Abschiebeverbot vorliegt
- Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
- Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.