Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, oder sich geduldet in Deutschland aufhalten, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Das gilt auch, wenn Sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Praktikum machen möchten.
Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, ist eine Beschäftigung erlaubt, wenn dies in Ihrer Aufenthaltsgestattung ausdrücklich vermerkt ist.
Wenn Sie sich geduldet in Deutschland aufhalten, ist Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt, wenn dies in Ihrer Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung Ihrer Abschiebung) ausdrücklich vermerkt ist.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die zuständige Stelle in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitsbedingungen prüft. Wenn Sie sich bereits mehr als vier Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beteiligt werden.
Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden:
Die Beschäftigungserlaubnis wird Ihnen befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Die Beschäftigungserlaubnis wird Ihnen längstens bis zum Erlöschen Ihrer Aufenthaltsgestattung erteilt.
Wenn Sie eine Duldung besitzen:
Die Beschäftigungserlaubnis wird Ihnen längstens für die Dauer Ihrer aktuellen Duldung erteilt. Wenn die Dauer Ihrer Duldung verlängert wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Dauer Ihrer Beschäftigungserlaubnis verlängert werden.