Finkenwerder Einwohnerangelegenheiten

Amtliche Beglaubigungen beantragen

Sie benötigen eine Beglaubigung von Dokumenten, Urkunden, Ihrer Unterschrift oder eine Beglaubigung für Rentenzwecke? Hier erfahren Sie mehr.

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Beschreibung der Leistung

Sie können verschiedene amtliche Beglaubigungen erhalten.

  • Beglaubigung von Unterschriften:
    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Die Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde ist.
  • Beglaubigung von Dokumenten zur Vorlage bei einer Behörde.
  • Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden aus dem Ausland:
    Bei der amtlichen Beglaubigung von Fotokopien ausländischer Urkunden ist grundsätzlich zu beachten, dass das Original in der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland der Urkunde vereinbarten Förmlichkeit hinsichtlich ihrer Echtheitsbestätigung behandelt worden ist (Legalisation oder Apostille).
    Wenn Abschriften ausländischer Urkunden deutschen Behörden vorgelegt werden sollen, müssen diese im Regelfall vorher in die deutsche Sprache übersetzt werden.
  • Beglaubigung für Rentenzwecke, zum Beispiel zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung.

Private Dokumente, die nur für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, können nicht beglaubigt werden.


Wenn Sie eine Beglaubigung für private Zwecke benötigen (zum Beispiel für Verträge, Vollmachten oder andere Schriftstücke), können Sie sich an eine Notarin oder einen Notar wenden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Bei der Beglaubigung von Unterschriften:
    • Sie erscheinen persönlich.
    • Das Schriftstück, das Sie unterschreiben, muss aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift bei einer Behörde oder einer anderen Stelle vorgelegt werden.
    • Sie unterschreiben das Dokument in der Behörde
  • Bei der Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde:
    • Eine Abschrift kann nur beglaubigt werden, wenn das ursprüngliche Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde (zum Beispiel: Schulzeugnisse, Ausweisdokument, Urkunden über Promotion, Approbation oder Staatsangehörigkeit) oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (zum Beispiel Arbeitszeugnisse eines privaten Arbeitgebers).
  • Bei der Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden aus dem Ausland:
    • Die Urkunden müssen gegebenenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.
    • Sie brauchen gegebenenfalls eine beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache.

Bei der Beglaubigung für Rentenzwecke:


Sie brauchen das Dokument zur Vorlage bei der Rentenversicherung.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie, je nach Beglaubigungsart folgende Unterlagen mit:

  • Für Unterschriftsbeglaubigungen:
    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass,
    • Schriftstück, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll.
  • Für Dokumenten- oder Urkundenbeglaubigungen:
    • Originaldokumente und gegebenenfalls Fotokopien,
    • Gegebenenfalls Kopien, die beglaubigt werden sollen,
    • Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung (bei ausländischen Dokumenten).
  • Für Rentenzwecke:
    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass,
    • Dokumente für Rentenzwecke, bei denen die Übereinstimmung des Originals mit einer Kopie bestätigt werden soll.

Zu Beachten

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden. Sie können bei Bedarf eine neue Abschrift beim zuständigen Standesamt erhalten.
  • Eine Beglaubigung erfolgt urkunden- beziehungsweise dokumentenbezogen und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beantragen kann.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin
  • Sie sprechen persönlich bei der zuständigen Stelle vor.
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit
  • Ihre Unterlagen werden vor Ort geprüft und beglaubigt.
  • Sie bezahlen die Gebühr, wenn die Beglaubigung nicht gebührenfrei ist
  • Sie erhalten die beglaubigten Unterlagen in der Regel sofort zurück.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gebühren

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift: 5 EUR

Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde: 4 EUR für bis zu vier Seiten und jede weitere Seite ab der 5. Seite 1 EUR.

Wenn Kopien gefertigt werden müssen, kosten diese 0,70 EUR je Seite.

Sollten Sie selbst Kopien mitbringen, beträgt die Gebühr wegen erhöhten Prüfaufwands 4 EUR für bis zu zwei Seiten und jede weitere Seite ab der 3. Seite 2 EUR

Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

Die genaue Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl der Beglaubigungen.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Rechtsgrundlage

§ 33 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwVfGHArahmen

§ 34 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)

Adresse und Kontakt

Finkenwerder Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mi 8-14.30, Do 11.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 02.04.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 30.04.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 13.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 23. und 30.12.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mi 8-14.30, Do 11.30-18 Uhr

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen. Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall. Die Nutzung kostet 6 Euro. Eine Sachbearbeitung ist im Anschluss aufzusuchen, Terminvereinbarung wird empfohlen.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Suchwörter: Beglaubigung für Rentenzwecke (HS) Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland (HS)

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026