Beschreibung der Leistung
Sie können verschiedene amtliche Beglaubigungen erhalten.
- Beglaubigung von Unterschriften:
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Die Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde ist. - Beglaubigung von Dokumenten zur Vorlage bei einer Behörde.
- Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden aus dem Ausland:
Bei der amtlichen Beglaubigung von Fotokopien ausländischer Urkunden ist grundsätzlich zu beachten, dass das Original in der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland der Urkunde vereinbarten Förmlichkeit hinsichtlich ihrer Echtheitsbestätigung behandelt worden ist (Legalisation oder Apostille).
Wenn Abschriften ausländischer Urkunden deutschen Behörden vorgelegt werden sollen, müssen diese im Regelfall vorher in die deutsche Sprache übersetzt werden. - Beglaubigung für Rentenzwecke, zum Beispiel zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung.
Private Dokumente, die nur für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, können nicht beglaubigt werden.
Wenn Sie eine Beglaubigung für private Zwecke benötigen (zum Beispiel für Verträge, Vollmachten oder andere Schriftstücke), können Sie sich an eine Notarin oder einen Notar wenden.