Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beim Hamburg Service beantragen oder verlängern

Sie möchten zu einem Familienmitglied nach Deutschland ziehen? Wie Sie beim Hamburg Service eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten, um dort mit einem engen Familienmitglied zu leben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird befristet erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen.


Wenn die Person, mit der Sie in Deutschland zusammenleben möchten, eine Aufenthaltserlaubnis vom Hamburg Service erhalten hat, ist diese Stelle auch für Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zuständig. Der Hamburg Service ist ebenfalls zuständig, wenn das Familienmitglied, mit dem Sie in Deutschland leben möchten, die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten mit einem engen Familienmitglied in Deutschland zusammenleben.
  • Zum engen Familienkreis zählen
    • minderjährige Kinder
    • Eheleute
    • Partnerin oder Partner einer eingetragenen und anerkannten Lebenspartnerschaft.
  • Sie besitzen eine entsprechende Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde), um die Verwandtschaft zum oben genannten Familienkreis nachzuweisen.
  • Für ausländische Urkunden benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers und gegebenenfalls eine Apostille beziehungsweise Legalisation.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und – wenn es für Ihre Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Die ausländische Person, mit der Sie in Deutschland leben möchten,
    • besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
    • ist krankenversichert.
    • hat genügend finanzielle Mittel um für Sie beide zu sorgen.
    • hat eine Wohnung in Deutschland die ausreichend Platz für Sie beide bietet.

Je nach Lage Ihres Einzelfalls können andere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können bei einem zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Drogeriemärkten ein Passfoto erstellen lassen. Dieses wird elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt.
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über ausreichend Wohnraum
  • urkundlicher Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde). Für ausländische Urkunden benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers und gegebenenfalls eine Apostille beziehungsweise Legalisation
  • Beim Erstantrag zusätzlich: Visum, wenn dies für Ihre Einreise erforderlich war

Je nach Lage Ihres Einzelfalls können andere Unterlagen erforderlich sein Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Zu Beachten

Ein Familiennachzug ist in der Regel ausgeschlossen, wenn:

  • das Asylverfahren der Person, mit der Sie in Deutschland zusammenleben möchten, noch nicht abgeschlossen ist.
  • die Person, mit der Sie in Deutschland zusammenleben möchten, in Deutschland geduldet oder ausreisepflichtig ist.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag unverzüglich nach der Einreise oder spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg“, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Erteilung des Aufenthaltstitels: 100 Euro

Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: 96 Euro

Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten: 93 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 28 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Familienzusammenführung Familiennachzug § 30 AufenthG § 32 AufenthG § 34 AufenthG § 35 AufenthG § 36 AufenthG § 28 AufenthG § 33 AufenthG

Letzte Aktualisierung: 12.06.2026