Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten, um dort mit einem engen Familienmitglied zu leben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird befristet erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen.
Wenn die Person, mit der Sie in Deutschland zusammenleben möchten, eine Aufenthaltserlaubnis vom Hamburg Service erhalten hat, ist diese Stelle auch für Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zuständig. Der Hamburg Service ist ebenfalls zuständig, wenn das Familienmitglied, mit dem Sie in Deutschland leben möchten, die deutsche Staatsangehörigkeit hat.