Hamburg Welcome Center

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beim Hamburg Welcome Center for Professionals beantragen oder verlängern

Sie möchten mit einem Familienmitglied in Deutschland zusammenleben? Wie Sie beim Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten, um dort mit einem engen Familienmitglied zu leben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.


Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird befristet erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen.


Wenn die Person, mit der Sie in Deutschland zusammenleben möchten, eine Aufenthaltserlaubnis vom Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) erhalten hat, ist diese Stelle in der Regel auch für Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zuständig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten mit einem engen Familienmitglied in Deutschland zusammenleben. Zum engen Familienkreis zählen
    • minderjährige ledige Kinder,
    • Eheleute
    • Partnerin oder Partner einer eingetragenen und anerkannten Lebenspartnerschaft
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und – wenn es für Ihre Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Die ausländische Person, mit der Sie in Deutschland leben möchten,
    • besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel.
    • ist krankenversichert.
    • hat genügend finanzielle Mittel, um für alle Familienangehörigen zu sorgen.
    • hat eine Wohnung in Deutschland, die ausreichend Platz für alle Familienangehörigen bietet.

Je nach Lage Ihres Einzelfalls können andere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto in digitaler Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden.
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis über die Familienzusammengehörigkeit (zum Beispiel Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde)
  • Beim Erstantrag zusätzlich: Visum, wenn dies für Ihre Einreise erforderlich war

Je nach Lage Ihres Einzelfalls können andere Unterlagen erforderlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag unverzüglich nach der Einreise oder spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg“, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren


  • Erteilung des Aufenthaltstitels: 100,00 EUR

  • Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 EUR

  • Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 EUR

  • Anfertigung eines biometrischen Fotos vor Ort: 6,00 EUR

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§§ 28 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Familienzusammenführung Familiennachzug § 30 AufenthG § 32 AufenthG § 34 AufenthG § 35 AufenthG § 36 AufenthG § 33 AufenthG

Letzte Aktualisierung: 12.06.2026