Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen in Hamburg beantragen

Sie möchten mit einem Familienmitglied in Deutschland zusammenleben? Bei welcher Stelle Sie in Hamburg eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus dem Ausland zu einem nahen Familienmitglied (in der Regel Ehegatte, Lebenspartner, Kinder) nach Deutschland ziehen möchten, nennt man das Familiennachzug. Der Familiennachzug ermöglicht Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Familienmitglied in Deutschland zu leben. Zu diesem Zweck müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.


Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird befristet erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen.



Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab:



Wenn die Person, mit der Sie in Deutschland zusammenleben möchten, eine Aufenthaltserlaubnis vom Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) erhalten hat, ist diese Stelle in der Regel auch für Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zuständig.



In den übrigen Fällen, insbesondere wenn Sie zu einem Familienmitglied mit deutscher Staatsangehörigkeit ziehen möchten, liegt die Zuständigkeit in der Regel beim Hamburg Service vor Ort.



Weitere Informationen der jeweils zuständigen Stellen finden Sie in der Rubrik „Links“

 

Informationen

Voraussetzungen

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Benötigte Unterlagen

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Fristen

Keine

Verfahrensablauf

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Dauer

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Gebühren

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Rechtsbehelf

Keine

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2026