Beschreibung der Leistung
Sie müssen die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis Auflagen zu Ihrer Beschäftigung oder Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin enthält und Sie den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.
Der Hamburg Service ist zuständig für:
- Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren,
- Personen, die ein Studium absolvieren,
- Personen, die sich im Rahmen der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
- Personen, die als Au-Pair beschäftigt sind,
- Personen, die als Spezialitätenköchinnen und -köche beschäftigt sind,
- Personen, die als Sprachlehrende beschäftigt sind,
- Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder am europäischen Freiwilligendienst teilnehmen
- Personen, die nach einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
- Personen, die mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
- Selbstständige Personen und Freiberufler
- Selbstständige, die in einem anderen EU-Land bereits als Flüchtling (oder Ähnliches) anerkannt sind
- Selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher
- Sonstige Beschäftigte, die keine Fachkraft sind
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.