City Ausländerangelegenheiten

Aufenthaltserlaubnis Änderung der Beschäftigungsauflagen beim Hamburg Service beantragen

Ihre Aufenthaltserlaubnis enthält Auflagen zu Ihrer Beschäftigung? Wie Sie eine Änderung der Nebenbestimmungen beim Hamburg Service beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie müssen die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis Auflagen zu Ihrer Beschäftigung oder Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin enthält und Sie den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitsplatz wechseln möchten.


Der Hamburg Service ist zuständig für:

  • Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren,
  • Personen, die ein Studium absolvieren,
  • Personen, die sich im Rahmen der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
  • Personen, die als Au-Pair beschäftigt sind,
  • Personen, die als Spezialitätenköchinnen und -köche beschäftigt sind,
  • Personen, die als Sprachlehrende beschäftigt sind,
  • Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder am europäischen Freiwilligendienst teilnehmen
  • Personen, die nach einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
  • Personen, die mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
  • Selbstständige Personen und Freiberufler
  • Selbstständige, die in einem anderen EU-Land bereits als Flüchtling (oder Ähnliches) anerkannt sind
  • Selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher
  • Sonstige Beschäftigte, die keine Fachkraft sind

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
  • Sie wohnen in Hamburg.
  • Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen zu Ihrer Beschäftigung.
  • Sie möchten Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin oder Ihre Beschäftigung wechseln.
  • Sie verfügen über Einkommen, das Ihren Lebensunterhalt sichert.
  • Sie verfügen über einen Arbeitsplatz, einen Ausbildungs- oder einen Studienplatz.
  • Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss wird in Deutschland anerkannt.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Grund Ihres Arbeitgeberwechsels. Weisen Sie mit den Unterlagen nach, welche der Voraussetzungen vorliegen. Die können unter anderem sein:

  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Ausführliche Begründung
  • Ärztliches Attest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens 3 Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Das Hamburg Welcome Center for Professionals ist zuständig für:

  • Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss
  • Forscher
  • Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Inhaber einer ICT-Karte

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Sie benötigen die Zustimmung, bevor Sie den Arbeitsplatz wechseln.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Änderung der Nebenbestimmungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis formlos per E-Mail.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Nebenbestimmungen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis werden geändert.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Sie beträgt in der Regel 4 Wochen.

Gebühren

Die Änderung der Nebenbestimmung zur Beschäftigung ist kostenfrei.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12.html

§ 4a Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4a.html

§ 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18.html

§ 82 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__82.html

§ 9 Beschäftigungsverordnung (BeschV)

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__9.html

§ 47 Absatz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__47.html

Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei

https://www.migrationsrecht.net/kommentar-arb1-80-assoziationsratsbeschluss-ewg-tuerkei-arb-1/80.html

Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei und zu Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen (AAH – ARB 1/80)

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-assoziationsrecht-ewg-tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Adresse und Kontakt

City Ausländerangelegenheiten

Je nach Lage des Einzelfalls müssen Sie Ihren Antrag in Hamburg beim Hamburg Welcome Center for Professionals oder bei einem Standort des Hamburg Service vor Ort stellen.

Mo 8-12, 13-16 Uhr, Di 7-12:30 Uhr, Mi 8-12, 13-16 Uhr, Do 13:30-19 Uhr, Fr 8-13 Uhr. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Am 19.03.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 02.04.2026 ist der Standort von 08:00 - 13:30 Uhr geöffnet.


Am 16.04.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 30.04.2026 ist der Standort von 08:00 - 13:30 Uhr geöffnet.


Am 13.05.2026 ist der Standort von 08:00 - 13:30 Uhr geöffnet.


Am 15.05.2026 ist der Standort von 08:00 - 13:00 Uhr geöffnet.


Am 21.05.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 22.05.2026 ist der Standort von 08:00 - 13:00 Uhr geöffnet.


Am 18.06.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 16.07.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 20.08.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 17.09.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 22.10.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.


Am 19.11.2026 ist der Standort von 14:00 - 18:30 Uhr geöffnet.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Suchwörter: § 12 Absatz 2 AufenthG § 4a Absatz 2 Satz 2 (AufenthG) § 18 (AufenthG) § 82 Absatz 6 (AufenthG) § 9 (BeschV) § 47 Absatz 2 AufenthV

Letzte Aktualisierung: 04.03.2026