Hamburg Welcome Center

Aufenthaltserlaubnis Änderung der Beschäftigungsauflagen beim Hamburg Welcome Center for Professionals beantragen

Ihre Aufenthaltserlaubnis enthält Auflagen zu Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin? Wie Sie eine Änderung der Nebenbestimmungen beim Hamburg Welcome Center for Professionals beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung enthalten in der Regel Nebenbestimmungen. Diese Auflagen bestimmen, bei welchem Arbeitgeber beziehungsweise welcher Arbeitgeberin und in welcher Tätigkeit Sie arbeiten dürfen. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen und die Nebenbestimmungen ändern lassen. Die neue Beschäftigung dürfen Sie nur antreten, wenn Ihr Aufenthaltstitel dies erlaubt.



Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
  • Sie wohnen in Hamburg.
  • Sie haben einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18a bis 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Auflagen zu Ihrer Beschäftigung.
  • Sie möchten Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin oder Ihre Beschäftigung wechseln.
  • Sie erfüllen weiterhin die Voraussetzungen, die bei der Erteilung Ihres Aufenthaltstitels relevant waren.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Grund der Änderung. Weisen Sie mit den Unterlagen nach, welche der Voraussetzungen vorliegen. Dies können unter anderem sein:

  • Neuer Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
  • Ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Letzte 3 Gehaltsabrechnungen

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Wenn Ihr Aufenthaltstitel bereits die Nebenbestimmung „Beschäftigung erlaubt“ enthält, dürfen Sie den Arbeitsplatz ohne Zustimmung der Ausländerbehörde wechseln. Wenn der Titel die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält, dürfen Sie darüber hinaus auch selbstständig oder freiberuflich arbeiten. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Erst nach Änderung der Nebenbestimmung dürfen Sie die neue Tätigkeit ausüben.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Änderung über das Serviceportal „Anliegen zum Aufenthaltstitel klären“ und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Nebenbestimmungen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis werden geändert.
  • Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache, um das geänderte Zusatzblatt zu Ihrem Aufenthaltstitel abzuholen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Sofern eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, sind dafür circa zwei Wochen einzuplanen. Anschließend bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag zeitnah.

Gebühren

Die Änderung ist in der Regel kostenfrei.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4a.html

§ 9 Beschäftigungsverordnung (BeschV)

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__9.html

Adresse und Kontakt

Hamburg Welcome Center

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel als Fachkraft nach den §§ 18a bis 18g AufenthG haben, ist das Hamburg Welcome Center für Sie zuständig. In allen anderen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Hamburg Service vor Ort.

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Suchwörter: § 18 AufenthG Arbeitsplatzwechsel Arbeitgeberwechsel

Letzte Aktualisierung: 05.10.2026