Voraussetzungen
- Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
- Sie wohnen in Hamburg.
- Sie haben einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18a bis 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Auflagen zu Ihrer Beschäftigung.
- Sie möchten Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin oder Ihre Beschäftigung wechseln.
- Sie erfüllen weiterhin die Voraussetzungen, die bei der Erteilung Ihres Aufenthaltstitels relevant waren.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Grund der Änderung. Weisen Sie mit den Unterlagen nach, welche der Voraussetzungen vorliegen. Dies können unter anderem sein:
- Neuer Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
- Ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Letzte 3 Gehaltsabrechnungen
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.
Zu Beachten
Wenn Ihr Aufenthaltstitel bereits die Nebenbestimmung „Beschäftigung erlaubt“ enthält, dürfen Sie den Arbeitsplatz ohne Zustimmung der Ausländerbehörde wechseln. Wenn der Titel die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält, dürfen Sie darüber hinaus auch selbstständig oder freiberuflich arbeiten. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
Fristen
Erst nach Änderung der Nebenbestimmung dürfen Sie die neue Tätigkeit ausüben.