Behörde für Inneres und Sport

Beschäftigungsduldung erstmalig beantragen

Sie sind eine geduldete ausländische Person und möchten in Deutschland leben und arbeiten? Wie Sie einen Aufenthaltstitel, die Beschäftigungsduldung, erstmalig beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie haben derzeit eine Duldung und möchten in Deutschland arbeiten?


Sie können eine Beschäftigungsduldung beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • geklärte Identität
  • seit 12 Monaten im Besitz einer Duldung
  • seit 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 35 Stunden pro Woche / Alleinerziehende mindestens 20 Stunden pro Woche)
  • Lebensunterhalt durch Beschäftigung gesichert
  • hinreichende mündliche deutsche Sprachkenntnisse
  • keine Straftaten
  • Schulbesuch und keine Straftaten der Kinder
  • keine Ausweisungsverfügung / keine Abschiebungsanordnung
  • Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen

Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst befristet erteilt. Sie können anschließend in einen Aufenthaltstitel wechseln.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt, zum Beispiel durch einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
  • Sie sind seit 12 Monaten im Besitz einer Duldung.
  • Sie gehen seit 18 Monaten einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 35 Stunden pro Woche / Alleinerziehende mindestens 20 Stunden pro Woche) nach.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie verfügen über hinreichende mündliche deutsche Sprachkenntnisse.
  • Es liegen keine Straftaten vor.
  • Es liegt der Schulbesuch und keine Straftaten der Kinder vor.
  • Es liegt keine Ausweisungsverfügung / keine Abschiebungsanordnung vor.
  • Sie haben den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Hochschulabschluss, Zeugnisse über die abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
  • Arbeitsvertrag oder die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Gegebenenfalls Nachweise über bisher ausgeübte Tätigkeiten (zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge)
  • Nachweis über Deutschsprachkenntnisse und den Abschluss des Orientierungskurses (Nachweis über das Bestehen des Integrationskurses)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis befristet für die Dauer der Beschäftigung, maximal für 30 Monate. 

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen einen Termin per E-Mail (bis.asyl-service@amtfuermigration.hamburg.de), gerne können Sie Ihre Unterlagen im Anhang mitsenden.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 6 – 8 Wochen.

Gebühren

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, den Sie auch als elektronischen Identitätsnachweis nutzen können, fallen weitere Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 19d, 25b, 60d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19d.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Mo-Do 7.30-13.30 Uhr und nach Vereinbarung - Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr

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Suchwörter: Arbeit § 60d AufenthG

Letzte Aktualisierung: 04.03.2026