Beschreibung der Leistung
Sie haben derzeit eine Duldung und möchten in Deutschland arbeiten?
Sie können eine Beschäftigungsduldung beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- geklärte Identität
- seit 12 Monaten im Besitz einer Duldung
- seit 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 35 Stunden pro Woche / Alleinerziehende mindestens 20 Stunden pro Woche)
- Lebensunterhalt durch Beschäftigung gesichert
- hinreichende mündliche deutsche Sprachkenntnisse
- keine Straftaten
- Schulbesuch und keine Straftaten der Kinder
- keine Ausweisungsverfügung / keine Abschiebungsanordnung
- Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst befristet erteilt. Sie können anschließend in einen Aufenthaltstitel wechseln.