Beschreibung der Leistung
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten.Sie ermöglicht die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, die der erworbenen Qualifikation entspricht.
Die Karte wird in der Regel für bis zu 4 Jahre erteilt. Ist der Arbeitsvertrag kürzer befristet, wird sie für die Dauer des Vertrags plus 3 Monate ausgestellt.
Die Verlängerung der Blauen Karte EU ist möglich, wenn die Beschäftigung fortbesteht und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Nach 27 Monaten Beschäftigung und Rentenbeiträgen kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden – bei Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten.
Wenn Sie in den ersten 12 Monaten Ihrer Beschäftigung den Arbeitsplatz wechseln möchten, brauchen Sie dafür keine Erlaubnis, müssen dies aber der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde kann den Wechsel für 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte für die EU nicht mehr vorliegen.