Blaue Karte für die EU beantragen

Sie möchten eine Blaue Karte EU beantragen oder verlängern? Mehr erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten.Sie ermöglicht die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, die der erworbenen Qualifikation entspricht.



Die Karte wird in der Regel für bis zu 4 Jahre erteilt. Ist der Arbeitsvertrag kürzer befristet, wird sie für die Dauer des Vertrags plus 3 Monate ausgestellt.



Die Verlängerung der Blauen Karte EU ist möglich, wenn die Beschäftigung fortbesteht und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.



Nach 27 Monaten Beschäftigung und Rentenbeiträgen kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden – bei Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten.



Wenn Sie in den ersten 12 Monaten Ihrer Beschäftigung den Arbeitsplatz wechseln möchten, brauchen Sie dafür keine Erlaubnis, müssen dies aber der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde kann den Wechsel für 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte für die EU nicht mehr vorliegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Allgemeine Voraussetzungen:
    • Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das Ihren Qualifikationen entspricht
    • Sie haben einen gültigen Pass und Visum (sofern dies für die Einreise erforderlich war). Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Voraussetzungen für Qualifikationen- und Beschäftigung:
    • Sie haben einen Abschluss einer deutschen Hochschule oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist oder
    • Sie haben ein Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen, das einem Hochschulabschluss gleichwertig ist und eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren umfasst.
    • Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium von mindestens drei Jahren Dauer abgeschlossen haben, das mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie als Fachkraft gelten. Ihre Qualifikation muss in Deutschland mindestens dem Niveau 6 des internationalen oder europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen.
    • Sie erhalten ein Jahresgehalt von mindestens 48.300 EUR.
    • Sie brauchen nur ein Mindestgehalt von 43.759,80 EUR, wenn Sie Ihre Ausbildung vor weniger als 3 Jahren abgeschlossen haben oder Ihr Beruf ein sogenannter Mangelberuf ist. Mangelberufe sind Berufe, für die es in Deutschland zu wenig Arbeitskräfte gibt. Dazu zählen:
      • Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler
      • Mathematikerinnen und Mathematiker
      • Ingenieurinnen und Ingenieure
      • Ärztinnen und Ärzte
      • IT-Fachkräfte
      • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
      • Führungskräfte für die Erbringung von speziellen Dienstleistungen
      • Führungskräfte für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
      • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtsfachkräfte
      • Sonstige akademische und verwandte Gesundheitsberufe
      • Lehrkräfte
  • Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, dann muss die Bundesagentur für Arbeit gegebenenfalls dem Aufenthaltstitel zustimmen.

Benötigte Unterlagen

  • Nationalpass und Visum (sofern dies für die Einreise erforderlich war)
  • vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
  • aktuelle Gehaltsabrechnung
  • Nachweis Ihrer Qualifikation (z.B. Hochschulabschluss)
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über Ihre Miethöhe oder über Wohneigentum
  • biometrisches Foto in elektronischer Form (kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6 Euro angefertigt werden; alternativ können Sie das Foto bei einem Fotografen machen, der das Foto elektronisch an die Behörde übermitteln kann)

Zu Beachten

Wenn Sie seit über zwölf Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat sind, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier die Blaue Karte EU beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie seit sechs Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU in einem anderen EU-Mitgliedsstaat sind und direkt davor ebenfalls eine Blaue Karte EU in einem weiteren EU-Mitgliedsstaat besessen haben.

Fristen

Die Karte wird in der Regel für bis zu 4 Jahre erteilt.

Ist der Arbeitsvertrag kürzer befristet, wird sie für die Dauer des Vertrags plus 3 Monate ausgestellt.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen online einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder der Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU.
  • Sie erhalten einen persönlichen Termin bei der zuständigen Stelle um Ihren Antrag zu stellen.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Nachweise und nimmt Ihre Fingerabdrücke.
  • Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn es erforderlich ist.
  • Sie erhalten Ihre Blaue Karte EU in Form einer Scheckkarte.

Dauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Gebühren


  • erstmalige Erteilung: EUR 100,00

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00

  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

  • biometrisches Foto: EUR 6,00

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 18g  Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

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Suchwörter: § 18g AufenthG

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026