Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, gelten für Sie bestimmte Einreise- und Aufenthaltsregeln in Deutschland.
Ein Drittstaat ist ein Land, das weder zur Europäischen Union (EU) noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
Wenn Sie zu einer Bezugsperson, die selbst die Staatsangehörigkeit eines EU- oder des EWR-Lands besitzt, nach Deutschland gezogen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Daueraufenthaltskarte erhalten. Sie müssen dafür bereits seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.