Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich im Rahmen eines visumfreien Kurzaufenthaltes für regulär maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes beantragen.
Wenn Sie sich im Rahmen eines visumfreien Kurzaufenthaltes für regulär maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes beantragen.
Die Staaten, aus denen Sie ohne Visum kurzzeitig (maximal 90 Tage) nach Deutschland einreisen dürfen, finden Sie in der Anlage II der EU-Verordnung Nr. 2018/1806 (Links).
Beantragen Sie die Verlängerung möglichst frühzeitig, bevor Ihr visumfreier Kurzaufenthalt abläuft, jedoch mindestens 90 Tage nach Einreise in den Schengenraum.
Die Verlängerung ist höchstens für 90 Tage nach dem Kurzaufenthalt möglich.
Die Bearbeitung dauert normalerweise 2 bis 4 Wochen
Es fallen Gebühren in Höhe von 100,00 Euro für Erwachsene und 50,00 Euro für Kinder an.
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
§ 40 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__40.html
Verordnung (EU) Nr. 2018/1806 (EU-Visa-VO)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1806
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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026