Verlängerung eines visafreien Kurzaufenthaltes beantragen

Sie halten sich aufgrund eines visumfreien Kurzaufenthaltes in Deutschland auf? Wie Sie eine Verlängerung beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie sich im Rahmen eines visumfreien Kurzaufenthaltes für regulär maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich im Rahmen eines visumfreien Kurzaufenthalts in Deutschland.
  • Sie möchten für maximal weitere 90 Tage im Bundesgebiet bleiben.
  • Sie gehen in Deutschland während dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung nach.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass beziehungsweise Passersatz
  • Nachweis über den bisherigen Kurzaufenthalt (zum Beispiel Einreisestempel, Aufenthalt im Schengen-Raum)
  • Nachweis, dass Sie berechtigt waren visumfrei einzureisen (zum Beispiel Staatsangehörigkeit eines Staates nach Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806)
  • Erklärung, dass Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
  • Nachweise über ausreichende Mittel um Ihren Lebensunterhalt während des Aufenthaltes zu bestreiten
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Reisekrankenversicherung)

Zu Beachten

Die Staaten, aus denen Sie ohne Visum kurzzeitig (maximal 90 Tage) nach Deutschland einreisen dürfen, finden Sie in der Anlage II der EU-Verordnung Nr. 2018/1806 (Links).

Fristen

Beantragen Sie die Verlängerung möglichst frühzeitig, bevor Ihr visumfreier Kurzaufenthalt abläuft, jedoch mindestens 90 Tage nach Einreise in den Schengenraum.

Die Verlängerung ist höchstens für 90 Tage nach dem Kurzaufenthalt möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Verlängerung Ihres visumfreien Kurzaufenthalts mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise 2 bis 4 Wochen

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 100,00 Euro für Erwachsene und 50,00 Euro für Kinder an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 40 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__40.html

Verordnung (EU) Nr. 2018/1806 (EU-Visa-VO)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1806

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026