Sozialbehörde

Bußgelder in der privaten Pflegeversicherung Allgemeine Information

Kommen Sie Ihrer Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nicht nach oder sind Sie mit 6 Monatsprämien in Verzug

, kann ein Bußgeld verhängt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Jede in Deutschland lebende Person muss eine Pflegeversicherung haben.Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie daher zusätzlich auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Fehlt dieser notwendige Versicherungsschutz, kann die zuständige Stelle ein Bußgeld gegen Sie verhängen.



Bei Rückfragen zu bereits verhängten Bußgeldern können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein Bußgeld wird verhängt, wenn Sie keine Pflegepflichtversicherung haben, Ihr Versicherungsschutz durch säumige Beitragszahlungen unterbrochen ist oder Sie angeforderte Nachweise nicht rechtzeitig vorlegen.


Benötigte Unterlagen

  • Versicherungsschein oder Versicherungsbestätigung Ihrer privaten Pflegeversicherung, die den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung dokumentiert
  • Kontoauszüge oder Überweisungsträger für die Dokumentation der Beitragsrückstandszahlungen

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Die Zahlungsfrist kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein. In der Regel beträgt sie 2 Wochen.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle stellt fest, dass Sie keine Pflegeversicherung haben, 6 Monate keine Beiträge gezahlt haben oder Nachweise von Ihnen fehlen.
  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, den Nachweis der bestehenden Pflegeversicherung oder Beitragsrückstandszahlungen vorzulegen oder den Versicherungsschutz nachzuweisen.
  • Wenn Sie auf die Anfrage der zuständigen Stelle nicht reagieren, die säumigen Beiträge noch vorhanden oder Sie tatsächlich keinen Versicherungsschutz haben, kann die zuständige Stelle einen Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen. Darin wird die Höhe des Bußgeldes, der Grund und die Zahlungsfrist angegeben.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach zuständiger Stelle und Lage des Einzelfalls variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis ein Bußgeldverfahren abgeschlossen ist.

Gebühren

Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Bundesland und Einzelfall variieren. 

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__121.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

G 3
Senioren und Pflege

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9.00-15.00 Uhr, Fr 9.00-14.00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026