Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes.
- Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig.
- Sie sind bereits seit mindestens 6 Monaten in dem Unternehmen beschäftigt.
- Sie sind während der Zeit Ihres Aufenthalts in Deutschland weiterhin in dem Unternehmen beschäftigt.
- Der Aufenthalt in Deutschland dauert länger als 90 Tage.
- Der Aufenthalt in Deutschland dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- gültige ICT-Karte aus einem Mitgliedsstaat
- aktuelle Meldebescheinigung
- Arbeitsvertrag mit Nachweis der bisherigen Beschäftigungsdauer im Unternehmen
- Gegebenenfalls eine Abordnungserklärung des Unternehmens
- Nachweis der Qualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Diplome)
- Bestätigung über den geplanten Aufenthalt in Deutschland, inklusive Angaben zur Position und Dauer des Aufenthalts
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Aktuelles biometrisches Foto in digitaler Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden.
- Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt
Je nach Lage Ihres Einzelfalls können andere Unterlagen erforderlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
Zu Beachten
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen und prüft Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee sowie das Arbeitsentgelt und die Arbeitsbedingungen.
Fristen
Wenn Sie sich im Rahmen der kurzfristigen Mobilität bereits in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag mindestens 20 Tage vor Ablauf des Aufenthalts zur kurzfristigen Mobilität stellen.
Wenn Sie sich noch im Ausland aufhalten, müssen Sie den Antrag mindestens 20 Tage vor der Einreise nach Deutschland stellen.
Wenn Sie den Antrag 20 Tage vor Ihrer Einreise gestellt haben, dürfen Sie sich bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde bereits für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Deutschland aufhalten und arbeiten.