Sozialbehörde

Befund in einem Antragsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht übermitteln

Sie sind Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer medizinischen Institution und müssen im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht einen Befund an das Versorgungsamt übermitteln? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung der Leistung

Damit die zuständige Stelle beurteilen kann, ob und in welchem Grad bei einer Person eine Behinderung vorliegt, werden bestimmte medizinische Informationen benötigt. Die zuständige Stelle wendet sich dann direkt an Ihre medizinische Institution und bittet darum, diese Unterlagen zu schicken.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung.
  • Ihre medizinische Einrichtung hat ein Anforderungsschreiben mit einem Einmalcode erhalten.

Benötigte Unterlagen

Vorhandene Befunde

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Die für Sie geltenden Fristen können Sie Ihrem Anforderungsschreiben entnehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie haben ein Anforderungsschreiben erhalten, mit dem Sie dazu aufgefordert werden, Unterlagen zu übermitteln.
  • Sie rufen den bereitgestellten Online-Dienst auf
  • Sie geben den Einmalcode aus dem Anforderungsschreiben ein, um sich zu verifizieren.
  • Sie laden die Dokumente hoch und übermitteln Sie an die zuständige Stelle.
  • Eine gesonderte Rückmeldung an Sie erfolgt in der Regel nicht.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. a, e, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html

Art. 9 Abs. 2 lit. a, b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html

§ 35 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__35.html

§ 65 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html

§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__152.html

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Grad der Behinderung

Letzte Aktualisierung: 18.05.2026