Harburg Einwohnerangelegenheiten

Führerschein Umtausch eines Kartenführerscheins beim Hamburg-Service vor Ort beantragen

Sie benötigen einen neuen Kartenführerschein? Wie Sie diesen beim Hamburg Service vor Ort beantragen können, erfahren Sie hier.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Wenn die Gültigkeit Ihres Kartenführerscheins abgelaufen ist oder er beschädigt oder unleserlich geworden ist, müssen Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.



Wenn Sie Ihren Namen geändert haben oder wenn Auflagen wegfallen, die Ihre Fahrerlaubnis betreffen, müssen Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.



Ihre Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen. Sie erhalten lediglich einen neuen Führerschein. Die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter „zu beachten“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Kartenführerschein.
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)) oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • ausgedrucktes biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr
    • Bringen Sie das biometrische Passfoto unbedingt zu Ihrem Termin mit. Vor Ort besteht keine Möglichkeit, eines anfertigen zu lassen.
  • aktueller Führerschein
  • Terminbestätigung

Zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:

  • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr.

Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).

Zu Beachten

Führerscheine können Sie auch beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umtauschen.



Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.


Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Ab einem Alter von 55 Jahren, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.



Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.

Fristen

Die Umtauschfristen für unbefristete Kartenführerscheine richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:


  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028

  • 2008: Umtausch bis 19.01.2029

  • 2009: Umtausch bis 19.01.2030

  • 2010: Umtausch bis 19.01.2031

  • 2011: Umtausch bis 19.01.2032

  • 2012: Umtausch bis 18.01.2033

  • 2013: Umtausch bis 19.01.2033 


Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie ebenfalls für den Tausch Ihres Kartenführerscheins bis zum 19.01.2033 Zeit.



EU-Kartenführerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Das Ablaufdatum finden Sie auf Ihrem EU-Kartenführerschein.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag persönlich.
  • Sie buchen online einen Termin.
  • Sie nehmen den Termin persönlich wahr und bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie beantragen den Umtausch Ihres Führerscheins.
  • Ihr bisheriger Führerschein wird bei Antragstellung teilentwertet und mit einer Befristung versehen.
  • Die zuständige Stelle leitet Ihren Antrag an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) weiter.
  • Der LBV beauftragt die Bundesdruckerei mit der Erstellung Ihres neuen EU-Kartenführerscheins.
  • Sie erhalten Ihren neuen EU-Kartenführerschein.

Dauer

Sie erhalten Ihren neuen Führerschein in der Regel innerhalb von 3 Monaten von der Bundesdruckerei.

Sofern für diese Dienstleistung ein Expressverfahren vorgesehen ist, kann dieses ausschließlich beim LBV in Anspruch genommen werden.

Gebühren

Umtausch wegen Namensänderung: 45,90 EUR 

Umtausch wegen Ablauf: 33,10 EUR

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert



 

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html



§ 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html



Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html  



Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

​​https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html

Adresse und Kontakt

Harburg Einwohnerangelegenheiten

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 17.07.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 21.08.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.09.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 16.10.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.11.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.12.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23. und 30.12.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Namensänderung nach Heirat, Führerschein Heirat, Führerschein Führerschein, Brille eintragen Führerschein, Brille austragen Führerschein, Auflagen eintragen Schlüsselnummern, Eintrag in Führerschein Schlüsselzahl, Eintrag in Führerschein Sehtest Änderung Sehstärke Führerschein ändern Führerscheintausch Schaltgetriebe Automatik Schlüsselzahl 197

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026