Voraussetzungen
- Sie gehören dem anspruchsberechtigten Personenkreis an.
- Sie haben Ihre Identität nach Möglichkeit geklärt oder mitgewirkt, dies zu tun.
Die weiteren Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Die zuständige Stelle informiert Sie eingehend.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- biometrisches Passbild in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Sie können bei einem zertifizierten Fotostudio ein Passfoto erstellen lassen. Das Fotostudio stellt das Foto der zuständigen Stelle über eine Cloud zur Verfügung.
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.
Zu Beachten
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:
- Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nur bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
- Härtefälle und außergewöhnliche Härtefälle
- Vorrübergehend schutzsuchende Personen
- Asylberechtigte
- Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen, für die Abschiebeverbot vorliegt
- Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
- Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
- Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag unverzüglich nach der Einreise oder spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.