Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben, ist diese befristet. Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab.
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:
- Härtefälle (nur erstmalige Verlängerung)
- Außergewöhnliche Härtefälle
- Vorübergehend schutzsuchende Personen
- Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
- Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
- Personen, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung sind
Der Hamburg Service ist zuständig für:
- Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden
- Aufnahmen bei besonders gelagerten politischen Interessen
- Neuansiedlung von Schutzsuchenden
- Härtefälle (nur ab der zweiten Verlängerung)
- Asylberechtigte
- Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen, für die Abschiebeverbot vorliegt
- Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.
- Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.