Behörde für Inneres und Sport

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen humanitären oder politischen Gründen Verlängerung beim Amt für Migration beantragen

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen? Wie Sie im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben, ist diese befristet. Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen


Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab.


Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:

  • Härtefälle (nur erstmalige Verlängerung)
  • Außergewöhnliche Härtefälle
  • Vorübergehend schutzsuchende Personen
  • Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
  • Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
  • Personen, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung sind
  • Personen, welche Rechtsmittel gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle im Asylverfahren eingelegt haben
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie gehören dem anspruchsberechtigten Personenkreis an.
  • Sie haben Ihre Identität nach Möglichkeit geklärt oder mitgewirkt, dies zu tun.

Die weiteren Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Die zuständige Stelle informiert Sie eingehend.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis wie Ausweis, Reisepass, Passersatzpapier oder andere Personaldokumente Ihres Herkunftslandes
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können gegen Gebühr ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden (QR-Code).
  • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Der Hamburg Service ist zuständig für:

  • Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
  • Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden
  • Aufnahmen bei besonders gelagerten politischen Interessen
  • Neuansiedlung von Schutzsuchenden
  • Härtefälle (nur ab der zweiten Verlängerung)
  • Asylberechtigte
  • Flüchtlinge
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Personen, für die Abschiebeverbot vorliegt

Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.

Die Aufenthaltserlaubnis ist je nach Lage des Einzelfalls auf einen Zeitraum vom 6 Monaten bis zu 3 Jahren befristet.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen im Original zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Die zuständige Stelle überprüft ihre Identität und Unterlagen, ihre Fingerabdrücke und ihre Unterschrift für die Herstellung des eAT werden vor Ort aufgenommen. Ein biometrisches Foto kann vor Ort aufgenommen oder von ihnen in elektronischer Form (QR-Code) mitgebracht werden.
  • Ihr eAT wird von der Bundesdruckerei hergestellt.
  • Sie erhalten einen Termin zur Abholung ihres eAT bereits bei der Aufnahme ihrer Daten mitgeteilt. Bitte denken Sie daran, ihren bisherigen eAT, ggf. Reiseausweis, zu diesem Termin mitzubringen.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 46,50 EUR

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres: 93,00 EUR

Gebühr Passbild vor Ort für alle Personen: 6,00 EUR einzufügen

Bestimmte Personengruppen können von der Gebühr befreit sein. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§§ 22 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Je nach Lage des Einzelfalls müssen Sie Ihren Antrag in Hamburg bei der Behörde für Inneres und Sport (Amt M) oder bei einem Standort des Hamburg Service vor Ort stellen.

Mo-Do 7.30-13.30 Uhr und nach Vereinbarung - Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr

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Suchwörter: Asyl Flüchtling Familiennachzug Härtefall Schutzsuchende Neuansiedlung subsidiär § 24 AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25b Abs.6 AufenthG § 23a AufenthG erstmalige Verlängerung § 25 Abs. 5 AufenthG erste Verlängerung § 25 Abs. 5 AufenthG zweite Verlängerung

Letzte Aktualisierung: 04.03.2026