Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben, ist diese befristet. Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab.
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:
- Härtefälle (nur erstmalige Verlängerung)
- Außergewöhnliche Härtefälle
- Vorübergehend schutzsuchende Personen
- Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
- Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
- Personen, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung sind
- Personen, welche Rechtsmittel gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle im Asylverfahren eingelegt haben