Voraussetzungen
- Sie sind
- Leitungsträger beziehungsweise Leitungsträgerin
- Netzbetreiber beziehungsweise Netzbetreiberin einer öffentlichen Versorgungsleitung oder
- deren Dienstleister beziehungsweise Dienstleisterin
- Sie haben bereits ein Wegebenutzungsrecht (zum Beispiel durch Konzessionsvertrag).
- Sie möchte eine öffentliche Versorgungsleitung neu verlegen oder
- Sie möchten mehr als geringfügige bauliche Maßnahmen an einer bestehenden öffentlichen Versorgungsleitung vornehmen.
Benötigte Unterlagen
- Lagepläne im Maßstab 1:500 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS digital, aus denen folgendes ersichtlich ist:
- Genaue Lage und Umfang der genutzten Flächen
- Platz für notwendige Geräte, Aushub, Absperrung
- Straße und Hausnummern der betroffenen öffentlichen Wege
- Sofern Sie diese Informationen noch nicht haben, müssen Sie diese mit der Baubeginnanzeige nachreichen
- Lage der Leitungsendpunkte, unter Angabe der Straße und Hausnummer
- Klare Kennzeichnung und Abgrenzung der Verkehrsarten der betroffenen öffentlichen Wege (zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg oder Radweg),
- Leitungsverlauf mit Lage- und Höhenangaben
- Gegebenenfalls: Genaue Lage oberirdischer Schaltschränke unter Angabe der verbleibenden Restgehwegbreite
- Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern zu ihrem Kronentraufbereich,
- mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich (im öffentlichen Raum entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster)
- Gegebenenfalls: Denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen
- Gegebenenfalls: Zustimmung der Baustellenkoordination
- Sofern in der Nähe von Bahnanlagen: Zustimmung der Hamburger Hochbahn AG und/ oder DB Netz AG
- Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht
Zu Beachten
Nach Erteilung der Erlaubnis können Sie anschließend im dazugehörigen Onlinedienst unter demselben Vorgang den Baubeginn über das entsprechende Formular anzeigen. Hierzu ist kein separater Antrag notwendig.
Sofern die Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, beachten Sie bitte die verlinkten Dienstleistungen.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Aufgrabung beginnen. Die Erlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 24 Monaten nach Erteilung der Erlaubnis mit den Arbeiten beginnen.