Aufgrabung Erlaubnis für geringfügige bauliche Maßnahme an einer öffentlichen Versorgungsleitung

Sie möchten geringfügige bauliche Maßnahmen an einer öffentlichen Versorgungsleitung vornehmen? Wie Sie eine Erlaubnis zur Aufgrabung erhalten, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie geringfügige bauliche Maßnahmen an vorhandenen Werks-, Rohr- oder Kabelleitungen für die öffentliche Versorgung oder Entwässerung vornehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Aufgrabung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Leitungsträger beziehungsweise Leitungsträgerin oder
    • Netzbetreiber beziehungsweise Netzbetreiberin einer öffentlichen Versorgungsleitung oder
    • deren Dienstleister beziehungsweise Dienstleisterin
  • Sie haben bereits ein Wegebenutzungsrecht (zum Beispiel durch Konzessionsvertrag).
  • Ihr Antrag bezieht sich auf eine Straße im Sinne der Benennung.
  • Ihr Anliegen bezieht sich auf eine bereits vorhandene Leistung, an der eine geringfügige bauliche Maßnahme durchgeführt werden soll oder
  • Ihr Anliegen ergänzt eine bereits genehmigte Trasse um maximal 30 Meter in Längsverlegung.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelle Lagepläne im Maßstab 1:500 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS digital, aus denen folgendes ersichtlich ist:
    • Lage und Umfang der genutzten Fläche
    • Platz für notwendige Geräte, Aushub, Absperrung
    • Straße und Hausnummern der betroffenen öffentlichen Wege
    • Klare Kennzeichnung und Abgrenzung der Verkehrsarten der betroffenen öffentlichen Wege (zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg oder Radweg),
    • Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern zu ihrem Kronentraufbereich,
      • mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich (im öffentlichen Raum entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster)
  • Gegebenenfalls: Denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen
  • Gegebenenfalls: Zustimmung der Baustellenkoordination
  • bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht

Zu Beachten

Sofern die Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, beachten Sie bitte die verlinkten Dienstleistungen.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Aufgrabung beginnen. Die Erlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem von Ihnen im Antrag angegebenen Zeitpunkt mit den Arbeiten beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Aufgrabung geringen Umfangs an bestehenden Leitungen unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen.
  • Falls mehrere Straßen im Sinne der Benennung betroffen sind, reichen Sie für jede Straße einen separaten Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Dauer

Über Ihren Antrag wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen entschieden. Bei komplexeren Vorhaben sind längere Bearbeitungszeiten möglich.

Gebühren

Es fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Aufgrabestellen und kann daher variieren. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Aufgrabeschein Trassen BauWeiser Versorgungsleitungen

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026