Beschreibung der Leistung
Wenn Sie geringfügige bauliche Maßnahmen an vorhandenen Werks-, Rohr- oder Kabelleitungen für die öffentliche Versorgung oder Entwässerung vornehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Aufgrabung.
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Wenn Sie geringfügige bauliche Maßnahmen an vorhandenen Werks-, Rohr- oder Kabelleitungen für die öffentliche Versorgung oder Entwässerung vornehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Aufgrabung.
Sofern die Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, beachten Sie bitte die verlinkten Dienstleistungen.
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Aufgrabung beginnen. Die Erlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem von Ihnen im Antrag angegebenen Zeitpunkt mit den Arbeiten beginnen.
Über Ihren Antrag wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen entschieden. Bei komplexeren Vorhaben sind längere Bearbeitungszeiten möglich.
Es fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Aufgrabestellen und kann daher variieren.
Widerspruch
§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22
Suchwörter: Aufgrabeschein Trassen BauWeiser Versorgungsleitungen
Letzte Aktualisierung: 17.07.2026